Inhalt
Detailhändler müssen in der Werbung aufgetautes Fleisch nicht als solches deklarieren. Auf abgepacktem Fleisch ist der Hinweis «aufgetaut» aber Pflicht. Im Offenverkauf muss aufgetautes Fleisch nicht deklariert werden. Verkäufer müssen Kunden aber auf Nachfrage darüber informieren.
Wichtig: Aufgetautes Fleisch sollte nicht erneut eingefroren werden. Denn beim Tiefkühlen gefriert das Wasser in den Muskelzellen des Fleischs. Die Eiskristalle können die Zellwände verletzen. Beim Auftauen tritt deshalb Fleischsaft aus – so steigt das Risiko, dass sich krankmachende Keime bilden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden