Eine solche Vollmacht muss schriftlich festgehalten werden. Wenn Sie wollen, können Sie sie mit Maschine oder auf dem Computer schreiben, der Ausdruck muss aber vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben sein. Zudem muss die Vollmacht datiert sein. Eine öffentliche Beurkundung ist nicht notwendig.

Die Mustervollmacht ist ein Vorschlag für den Fall, dass nur ein Ehegatte den andern bevollmächtigen möchte. Wie weit diese Vollmacht gehen soll, kann jeder für sich entscheiden.

Selbstverständlich können sich Ehegatten auch gegenseitig in ein und derselben Vollmacht bevollmächtigen. Dazu muss der Text entsprechend abgeändert und durch beide Unterschriften ergänzt werden.

Eine Vollmacht sollte man so aufbewahren, dass sie im Bedarfsfalle sicher zur Hand ist. Sie können sie beispielsweise bei einem Treuhänder, Notar, bei der Bank oder auch daheim an einem sicheren Ort hinterlegen.

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Muster für eine Vollmacht


Ich, die Unterzeichnete, - (Vorname, Name)
geboren am - (Datum einsetzen)
wohnhaft in - (Strasse, Wohnort)
erteile hiermit meinem Ehegatten, - (Vorname, Name)
geboren am - (Datum einsetzen)
wohnhaft in - (Strasse, Wohnort)
folgende Generalvollmacht:

Für den Fall, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig bin, meine rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten selber zu regeln, erteile ich meinem Ehegatten die Vollmacht, mich rechtsgültig zu vertreten.

Er ist berechtigt, sämtliche Angelegenheiten - ohne Einschränkung - für mich wahrzunehmen, mich vor allen Behörden der Verwaltung und der Gerichte sowie auch Privaten gegenüber rechtsgültig zu vertreten, mit der Wirkung, dass ich in gleicher Weise berechtigt und verpflichtet werde, wie wenn ich selber gehandelt hätte.

Diese Vollmacht tritt in Kraft, wenn ich sie selber für anwendbar erkläre, weil ich mich nicht mehr zu den entsprechenden Entscheidungen fähig fühle, oder wenn durch ein fachärztliches Gutachten (medizinisches und/ oder psychiatrisches) meine diesbezügliche Unfähigkeit bescheinigt worden ist.

Datum - Unterschrift der Vollmachtgeberin