Wie habe ich das Haus zu versteuern?
«Ich habe mich von meinem Ehemann getrennt. Wir sind jedoch beide je zur Hälfte Eigentümer des gemeinsamen Hauses geblieben. Wie muss ich die Liegenschaft versteuern?»
Ab dem Zeitpunkt der Trennung ist der Eigenmietwert von demjenigen Partner zu versteuern, der die Liegenschaft weiterhin bewohnt. Die Unterhaltskosten sowie die Hypothekarzinse können von demjenigen Partner steuerlich geltend gemacht werden, der diese Kosten effektiv trägt. Beim Vermögen hat jeder Partner den halben Steuerwert der Liegenschaft sowie den hälftigen Anteil an den Hypothekarschulden aufzuführen.
Haus im Ausland nicht versteuert: Ein Risiko?
«Ich besitze im Ausland eine Liegenschaft. Bisher habe ich sie in der Steuererklärung nicht deklariert. Doch nun will ich die Liegenschaft verkaufen. Gehe ich bei einem Verkauf ein Risiko ein?»
Ja. Die Steuerbehörde wird stutzig, wenn das Vermögen plötzlich ansteigt, ohne dass dies beim Einkommen auch der Fall ist. Daher empfiehlt sich eine Selbstanzeige. Bei einer Selbstanzeige verzichten Bund und Kantone einmalig auf Strafsteuern. Sie fordern nur die Nachsteuern für die letzten zehn Jahre sowie die Verzugszinsen. Eine straflose Selbstanzeige wird jedem Steuerpflichtigen einmal im Leben gewährt und ist nur möglich, solange die Steuerbehörde noch keine Kenntnis vom hinterzogenen Einkommen oder Vermögen hat.
Leere Räume: Weniger Eigenmietwert?
«Unsere beiden Kinder sind vor kurzem ausgezogen. Nun stehen zwei Zimmer unseres Hauses leer. Ist ein Abzug vom Eigenmietwert möglich?»
Ja. Der Bund und einige Kantone erlauben einen Unternutzungsabzug auf den Eigenmietwert. Voraussetzung ist, dass Sie das grössere Haus wegen der Kinder erworben hatten. Und dass Sie nachweisen können, dass nun nach dem Wegzug die Kinderzimmer nicht mehr (und nicht bloss weniger intensiv) genutzt werden.
Schenkung der Eltern versteuern?
«Meine Eltern leben im Kanton Bern und haben mir einen grösseren Geldbetrag geschenkt. Muss ich dafür Schenkungssteuern zahlen?»
Nein. Für Ehegatten und direkte Nachkommen werden in den meisten Kantonen weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern erhoben – unabhängig von der Höhe des Betrags. Einzige Ausnahmen sind Appenzell-Innerrhoden, Neuenburg, Solothurn und Waadt. Im Kanton Luzern können die Gemeinden fakultativ Erbschaftssteuern erheben.
Steuersatz für Rente anders als für Lohn?
«Ich bin nun pensioniert. Werde ich als Rentner anders besteuert als ein Erwerbstätiger?»
Nein. Das Renteneinkommen ersetzt das Erwerbseinkommen, sonst ändert sich in der Regel nichts. Die Steuersätze für Rentner sind bei gleich hohem Einkommen dieselben wie jene für Erwerbstätige. Die Steuererklärung müssen Sie grundsätzlich wie bisher ausfüllen. Selbstverständlich entfallen nach der Pensionierung die Abzüge für Berufsauslagen.
Depotgebühr fürs 3a-Konto abziehen?
«Die Bank hat fürs 3a-Konto Depotgebühren belastet. Kann ich diese vom steuerbaren Einkommen abziehen?»
Nein. Sie müssen 3a-Konten bis zur Auszahlung nicht versteuern. Daher können Sie dafür auch keine Vermögensverwaltungskosten abziehen.
Freizügigkeitskonto trotz Pensionierung?
«Ich besitze zwei Freizügigkeitskonten und werde bald pensioniert. Ist es möglich, mit dem Bezug solcher Gelder übers Pensionierungsalter hinaus zuzuwarten?»
Ja. Vorsorgegelder auf dem Freizügigkeitskonto darf man bis fünf Jahre über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus liegen lassen. So profitiert man weiterhin vom vergleichsweise guten Zins. Zudem bleiben Vermögen und Ertrag auf dem Freizügigkeitskonto bis zum Bezug steuerfrei. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre beiden Konten nicht im gleichen Jahr beziehen. So wirkt sich die Steuerprogression weniger stark aus.
Geld trotz Quellensteuer aufführen?
«Meine Frau ist Hausfrau. Für die Pflege einer Bekannten erhielt sie rund 7200 Franken. Die Ausgleichskasse schickte meiner Frau eine Mitteilung über die Höhe der Quellensteuer. Muss meine Frau dieses Einkommen nun in der Steuererklärung angeben?»
Nein. Der Lohn wurde von Ihrer Bekannten im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet. Dabei wurden Ihrer Frau die Einkommenssteuern bereits direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Aus diesem Grund muss Ihre Frau dieses Einkommen nicht nochmals versteuern. Allerdings sollten Sie die Bescheinigung von der Ausgleichskasse der Steuererklärung beilegen.
Kann ich Kosten für Treppenlift abziehen?
«Meine Ehefrau hatte einen schweren Unfall und sitzt seither im Rollstuhl. Nun mussten wir unsere Liegenschaft rollstuhlgängig machen und liessen unter anderem einen Treppenlift einbauen. Ist dieser Aufwand bei den Liegen- schaftskosten abzugsfähig?»
Die von Ihnen getätigten Investitionen sind letztlich wertvermehrend. Deshalb können Sie diese Ausgaben nicht bei den Liegenschaftskosten in Abzug bringen. Die für den Treppenlift entstandenen Kosten können Sie jedoch bei den behinderungsbedingten Auslagen geltend machen.
3. Säule: Wie wird Geldbezug besteuert?
«Ich habe letztes Jahr ein Konto der Säule 3a aufgelöst. Wie erfolgt nun die Besteuerung dieser Kapitalauszahlung?»
Solche Kapitalleistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, und zwar zu einem speziellen Tarif. Dieser ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, aber viel tiefer als der Tarif für das übrige Einkommen. Wer mehrere 3a-Konten hat, sollte sie gestaffelt über mehrere Jahre verteilt auflösen. Denn je höher der ausbezahlte Betrag, desto höher der Steuersatz.
Muss ich nur Mieteinnahme versteuern?
«Ich besitze eine Ferienwohnung, die ich im letzten Jahr nur einen einzigen Monat vermieten konnte. Muss ich nun einzig für die Mietzinseinnahmen Steuern zahlen?»
Nein, falls Sie die Ferienwohnung auch selbst nutzen. Und: Sogar, wenn Ihre Ferienwohnung weitgehend leer steht, müssen Sie den Eigenmietwert versteuern. Allfällige Mieteinnahmen sind als Einkommen zu versteuern, dafür darf der Eigenmietwert um diesen Betrag gekürzt werden.
Welcher Wechselkurs gilt für Ausland-Rente?
«Ich beziehe eine Rente aus Deutschland. Welcher Umrechnungskurs gilt aktuell?»
Für die Umrechnung regelmässiger Auslandzahlungen wie Renten sind die Devisen-Jahresmittelkurse anzuwenden. Der Jahresmittelkurs 2015 für eine Rente aus dem Euro-Raum: 1.068. Die Kurslisten können Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrufen.
Gemeinsames Konto: Wie eintragen?
«Ich habe zusammen mit meiner Schwester ein Bankkonto. Wie muss ich dies in der Steuererklärung aufführen? Welchen Betrag muss ich beim Vermögen angeben?»
Beide Geschwister müssen das Konto in der eigenen Steuererklärung angeben. Und beide müssen jenen Betrag als Vermögen angeben, der ihnen persönlich aus dem Gemeinschaftskonto zusteht. Haben Sie und Ihre Schwester beispielsweise je zur Hälfte auf das Konto eingezahlt, muss jeder in der Steuererklärung beim Vermögen die Hälfte einsetzen. Die Besteuerung erfolgt dann je zur Hälfte.
Verwitwet: Was muss ich beachten?
«Meine Ehefrau ist letztes Jahr verstorben. Was muss ich beim Ausfüllen der Steuererklärung neu beachten?»
Sie müssen für letztes Jahr zwei Steuererklärungen einreichen. Dies aus folgendem Grund: Beim Tod einer verheirateten Person werden die Eheleute bis zum Todestag gemeinsam besteuert. Für die Zeit nach dem Todestag wird der überlebende Ehegatte separat als Alleinstehender besteuert.