K-Tipp-Leser Stefan Gerber (Name geändert) aus Bern konnte im August plötzlich keine Zahlungen mehr tätigen. Auf seiner App Yuh war der Zugang zu seinem Konto gesperrt. Statt des üblichen Menüs erschien auf dem Bildschirm der Hinweis «Rufe uns an».
Gerber rief mehrmals beim Kundendienst von Yuh an und wartete in der Warteschlaufe. Nach zwei Wochen kam er endlich durch. Eine Mitarbeiterin teilte ihm mit, es fehlten Angaben zu seiner beruflichen Tätigkeit. Das Konto werde erst wieder freigegeben, wenn er Yuh detaillierte Informationen liefere.
Yuh hatte bei der Kontoeröffnung nach dem «Beschäftigungsstatus» und dem «Ursprung des Geldes» auf dem Konto gefragt. Gerber hatte wahrheitsgetreu geantwortet, dass das Geld auf dem Konto aus selbständiger Tätigkeit stamme. Yuh sagt auf Anfrage des K-Tipp, man habe dem Kunden eine Mitteilung auf die App gesendet, wonach zusätzliche Informationen nötig seien. Gerber bestreitet dies.
Kunden können Angaben verweigern
Yuh sagt nicht, weshalb sie nachträglich Informationen zu Stefan Gerbers Tätigkeit sammeln wollte. Das Finanzunternehmen verweist allgemein auf das Geldwäschereigesetz. Die Kenntnis der beruflichen Tätigkeit sei grundlegend, um Risiken abschätzen zu können.
Die Postfinance, die mit der Bank Swissquote die Yuh-App lancierte, verlangt von ihren Kunden schon seit Monaten unzulässigerweise Angaben zu Tätigkeit, Lohn und Arbeitgeber. Laut dem Berner Wirtschafts-rechtsprofessor Peter V. Kunz erlaubt das Gesetz eine Nachforschung aber höchstens im Einzelfall, wenn bei einem Kunden verdächtige Transaktionen beobachtet wurden (K-Tipp 3/2023).
Nach mehreren Artikeln des K-Tipp krebste die Postfinance endlich zurück. Mittlerweile sei die Auskunft nur noch «optional» (K-Tipp 13/2023).