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K-Tipp 15/2004
22.09.2004
Sie müssen sich in Zukunft tatsächlich mit weniger Ferien zufrieden geben. Laut Gesetz haben Arbeitnehmer unter 20 Jahren Anspruch auf mindestens 5 Wochen, Arbeitnehmer über 20 Jahren auf mindestens 4 Wochen Ferien. Die Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag ist zulässig. Sie entspricht dem Gesetz.
In diesem Jahr haben Sie bis zu Ihrem 20. Geburtstag anteilsmässig (pro rata) 5, danach 4 Wochen Ferien zugut. In der Regel wird dabei der ganze «Geburtstagsmonat» noch mit 5 Wochen gerechnet.
Beispiel: Sie arbeiten 5 Tage pro Woche. 5 Wochen Ferien entsprechen in Ihrem Fall also 25 bezahlten Ferientagen pro Jahr. Verteilt auf 12 Monate gibt das einen Anspruch von 2,08 Tagen pro Monat. Bei 4 Wochen, das heisst 20 Tagen Ferien pro Jahr, rechnet man entsprechend mit 1,67 Ferientagen pro Monat.
Bis und mit September häufen Sie also 2,08 Tage Ferien pro Monat an (9 x 2,08 = 18,72), in den restlichen 3 Monaten des Jahres je 1,67 Tage (3 x 1,67 = 5,01). Sie haben in diesem Jahr damit insgesamt 23,73 Tage Ferien zugut; das wird abgerundet auf 23,5 Tage.
(ch)
In diesem Jahr haben Sie bis zu Ihrem 20. Geburtstag anteilsmässig (pro rata) 5, danach 4 Wochen Ferien zugut. In der Regel wird dabei der ganze «Geburtstagsmonat» noch mit 5 Wochen gerechnet.
Beispiel: Sie arbeiten 5 Tage pro Woche. 5 Wochen Ferien entsprechen in Ihrem Fall also 25 bezahlten Ferientagen pro Jahr. Verteilt auf 12 Monate gibt das einen Anspruch von 2,08 Tagen pro Monat. Bei 4 Wochen, das heisst 20 Tagen Ferien pro Jahr, rechnet man entsprechend mit 1,67 Ferientagen pro Monat.
Bis und mit September häufen Sie also 2,08 Tage Ferien pro Monat an (9 x 2,08 = 18,72), in den restlichen 3 Monaten des Jahres je 1,67 Tage (3 x 1,67 = 5,01). Sie haben in diesem Jahr damit insgesamt 23,73 Tage Ferien zugut; das wird abgerundet auf 23,5 Tage.
(ch)
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