Ein Skifahrer kollidierte auf einer Piste mit ­einem 7-jährigen Kind. Er wurde wegen Körperverletzung verurteilt und zur Bezahlung der Heilungskosten verpflichtet. Das Bundes­gericht bestätigt: Der Mann habe die Sorgfaltspflichten des Internationalen Skiverbands nicht eingehalten. So habe er etwa den Vortritt des Kindes missachtet. Erfahrene Skifahrer müssten damit rechnen, dass ein Kind eine unvorhergesehene Bewegung mache.

Bundesgericht, Urteil 7B_51/2022 vom 20.12.2023