Verena Ehrler (Name geändert) aus Bubendorf BL will im Flugzeug jeweils neben ihrem Mann sitzen: «Wir checken beim Fliegen deshalb stets so früh wie möglich ein, um eine optimale Chance auf nebeneinanderliegende Sitzplätze zu haben.» Das machten sie auch im April für den Easyjet-Flug von Basel nach Neapel. «Trotzdem wurden wir so weit voneinander entfernt platziert, dass wir nicht einmal Augenkontakt hatten.» Für Ehrler ist das eine Schikane: «Eine Mutter mit Kind zum Beispiel ist so ja fast gezwungen, Sitzplätze gegen eine Gebühr zu reservieren.»
Ähnliches erlebte Cornelia Durrer aus Zürich mit ihrem Mann im August auf einem Swiss-Flug nach Moskau: «Wir checkten am Vortag der Reise am Flughafen ein – und erhielten die Sitzplätze 11E und 35D.» Auch beim Check-in für den Rückflug wurden sie getrennt. Dank eines Platztauschs mit einem Mitreisenden an Bord konnten sie schliesslich doch noch nebeneinandersitzen.
Verena Ehrler und Cornelia Durrer sind keine Einzelfälle. Die meisten Meldungen der letzten Tage aus der Leserschaft über Ärger mit Sitzplätzen betrafen Flüge mit der Swiss. Aber auch bei Easyjet, TAP Air Portugal, Edelweiss, Emirates, Cathay Pacific, Vueling, Tuifly und Aegean Airlines wurden Paare und Familien, die gemeinsam buchten, auseinandergesetzt.
Trotz Reservation getrennt platziert
Mehrere Airlines gaben gegenüber dem K-Tipp an, beim Check-in würden gemeinsam gebuchte Passagiere auch ohne Sitzplatzreservation «wenn möglich» beieinander platziert. Die Swiss ergänzte aber, es bestehe «keine Garantie darauf, dass die Passagiere zusammensitzen können». Easyjet räumte ein, «in seltenen Fällen» könne der Wunsch nach Sitzplätzen nebeneinander nicht erfüllt werden.
Auch wer einen Sitzplatz gegen Gebühr reserviert, ist nicht vor Umplatzierungen gefeit. So berichtet eine Leserin, dass die fünfköpfige Familie ihrer Tochter auf einem Swiss-Flug nach Venedig «trotz bezahlter Sitzplatzreservation in der ganzen Economy-Klasse verteilt» worden sei.
Sie beschwerte sich – und wurde von der Swiss unter anderem auf das Kleingedruckte verwiesen. Dort heisst es: «Sie haben Anspruch auf die ausgewählte Sitzplatzkategorie, nicht aber auf die gewählte Sitzplatznummer.» Und: «Swiss behält sich das Recht vor, Sie aus Gründen des Betriebsablaufs umzusetzen, auch wenn Sie Ihren Sitzplatz im Voraus reserviert haben.»