Paare, die zusammenziehen, sollten ihre Policen zusammenlegen, denn eine gemeinsame Police ist im Grundsatz billiger als zwei Einzelpolicen.

Sie sollten also ihren Hausrat gemeinsam bei einer Gesellschaft versichern und die beiden einzelnen Haftpflichtpolicen durch eine Familienpolice (Mehrpersonenhaushalt-Police) ersetzen.

Eine solche Zusammenlegung ist mit der vorzeitigen Auflösung einer der Einzelpolicen verbunden, was Gesellschaften natürlich nicht so gerne sehen. Ein Recht des Versicherten auf vorzeitige Kündigung «wegen Zusammenwohnens» besteht nicht.
- Ehepaare sollten in der Regel dennoch keine Probleme bekommen, wenn sie ihre Policen zusammenlegen. Gemäss Branchenusanz ist dies bei einer Heirat ohne weiteres möglich.

Welche der beiden Einzelpolicen aufgehoben werden soll, handeln die betreffenden Gesellschaften meist untereinander aus.

Einige stellen dabei auf das Alter der Police ab, wobei im Regelfall die jüngere aufgelöst werden kann.

Andere richten sich untereinander grundsätzlich danach, welche Gesellschaft bei der anderen zuerst ein «Freigabegesuch» stellt. Verlangt beispielsweise die Gesellschaft der Ehefrau als Erste von der Versicherung des Ehemannes, sie solle ihn ziehen lassen, wird seine Police aufgelöst.

Weiss ein Ehepaar genau, bei welcher der beiden Gesellschaften es sich gemeinsam versichern will, sollte es dies den betroffenen Gesellschaften mitteilen.

Liegen gute Gründe vor - beispielsweise Vergünstigungen oder eine bessere Deckung -, lässt die «verschmähte» Gesellschaft allenfalls mit sich reden.
- Bei Konkubinatspaaren sind einige Versicherungsgesellschaften zurückhaltender, wenn es darum geht, eine von beiden Einzelpolicen aufzulösen. Erhalten Sie eine ablehnende Antwort und wollen Sie sich damit nicht abfinden, appellieren Sie zunächst einmal an die Kulanz. Nützt das nichts, machen Sie Druck - am besten bei der Generaldirektion mit Kopie an den K-Tipp.

Ansonsten betrachten heute die meisten Gesellschaften Ehe und Konkubinat als gleichwertig.

Das heisst: Der Konkubinatspartner eines Versicherungsnehmers ist nach der Zusammenlegung in dessen Hausratversicherung und Familienpolice mitversichert.

Bei einigen Gesellschaften geschieht dies - wie bei Ehepaaren - automatisch, bei anderen muss der Konkubinatspartner namentlich in der Police erwähnt werden, damit er den Versicherungsschutz geniesst.

Tipp: Machen Sie der Gesellschaft auf jeden Fall Mitteilung und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung dafür, dass Ihr Konkubinatspartner auch wirklich versichert ist.

(ch)