Nein. Damit ein im Ausland ausgestellter Führerschein in der Schweiz anerkannt wird, muss er während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten erworben worden sein. Sonst darf ein solcher Ausweis in der Schweiz nicht verwendet werden, und die Behörden verweigern den Umtausch.

Generell gilt: Hat man die Voraussetzungen – insbesondere den zwölfmonatigen Auslandaufenthalt – erfüllt, wird der schweizerische Führerausweis erst nach einer Kontrollfahrt erteilt: Dabei muss der Antragsteller nachweisen, dass er die entsprechende Fahrzeugkategorie sicher beherrscht und die Verkehrsregeln kennt. 

Viele Inhaber eines auslän­dischen Führerausweises sind allerdings von dieser Kontrollfahrt mit Prüfung der Regelkenntnisse befreit. Das gilt für Ausweise, die im EU-Raum erworben wurden, oder in Aus­tralien, Japan, Israel, Kanada, Marokko, Monaco, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Taiwan, Tunesien und USA.