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Im Prinzip ja. Grundsätzlich gehört ein solches Konto zu den Vermögenswerten eines Schuldners. In der Praxis wird es aber kaum verpfändet. Aus zwei Gründen:
- Während der Mietdauer liegt das Geld auf dem Kautionskonto als Sicherheit zugunsten des Vermieters. Es handelt sich in der Regel um ein Sperrkonto, das nicht ohne Einwilligung des Vermieters belastet werden kann. Deshalb könnte das Betreibungsamt das Geld dort nicht holen.
- Beim Auszug aus der Mietwohnung kann das Geld durch das Betreibungsamt gepfändet werden, sobald es dem Mieter ausbezahlt wird. Doch auch so ist in der Realität kaum etwas zu holen. Denn in solchen Fällen bleiben Schuldner oft die letzten Mietzinse schuldig – und das verrechnet der Vermieter mit der Kaution.
Der «Saldo»-Ratgeber «Betreibung, Pfändung, Privatkonkurs» zeigt auf, wie man als Gläubiger zu seinem Geld kommt und was man als Schuldner gegen ungerechtfertigte Forderungen tun kann.
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