Wie sicher sind meine Ersparnisse auf meinem Bankkonto?
Schweizer Banken verfügen laut übereinstimmenden Aussagen von Experten über genügend Eigenkapital: Sie seien auch in der heutigen Finanzkrise nicht von einem Konkurs bedroht. Das gilt laut Felix Horlacher vom Institut für Finanzplanung (IFFP) auch für die gebeutelte UBS oder die Credit Suisse.
Sollte allen Expertenmeinungen zum Trotz eine Schweizer Bank zusammenbrechen, besteht bei Geldinstituten mit Bankenlizenz ein Einlegerschutz: Gesichert sind maximal 30 000 Franken – pro Person und Bank. Die Limite gilt für die Guthaben aller Konten – Sparkonto, Säule-3a-Zinskonto, allenfalls Freizügigkeits-Zinskonto sowie Kassenobligationen der entsprechenden Bank zusammengerechnet. Wer den bestmöglichen Einlegerschutz will, verteilt die Konten auf verschiedene Banken bis zu einem Maximalbetrag von 30 000 Franken.
Ist mein Geld bei der Kantonalbank und bei der Postfinance sicherer als bei der Grossbank?
Ja, Kantonalbanken haben eine Staatsgarantie. Das heisst, der jeweilige Kanton steht für die Verbindlichkeiten der Bank gerade – ohne Limite. Ausnahmen: die Waadtländer und die Genfer Kantonalbank. Bei der Postfinance muss laut Finanzhaushaltsgesetz der Bund dafür sorgen, dass die Post zahlungsfähig ist. Auch hier ist keine Obergrenze festgelegt.
Allerdings gilt dieser vollumfängliche Schutz nur für Einlagen, welche die Bank respektive die Post selber anbietet. Die Staatsgarantie gilt also zum Beispiel nicht für Konten der 3. Säule bei der Postfinance, da die Post in diesem Bereich mit der UBS zusammenarbeitet.
Wie sicher ist mein Altersguthaben bei meiner Pensionskasse?
Trotz der Finanzkrise sind die Pensionskassengelder gesichert. «Kein Grund zur Panik», so der Pensionskassenverband ASIP. Das Vorsorgesystem sei langfristig ausgerichtet, die Reserven zur Sicherung der finanziellen Stabilität seien aufgebaut, die berufliche Vorsorge sei nicht in Gefahr.
Zwar machte vor wenigen Wochen die Hiobsbotschaft die Runde, die Schweizer PKs hätten durch die Finanzkrise 60 Milliarden Franken verloren. Dabei handelt es sich jedoch bloss um theoretisch entgangene Gewinne. Verluste wären nur entstanden, wenn die Vorsorgeunternehmen ihre Wertpapiere in dieser kritischen Zeit verkaufen müssten, um an Bargeld heranzukommen. Tatsache ist jedoch, wie «Saldo» in seiner jüngsten Ausgabe berichtet: Die meisten Pensionskassen nehmen jedes Jahr mehr Geld durch Beiträge ein, als sie an ihre Versicherten auszahlen müssen. Ausserdem haben die Vorsorgestiftungen der Banken in der Regel nur 25 bis 30 Prozent ihres Vermögens in Aktien angelegt.
Wer sich also in die Pensionskasse einkaufen will, kann dies auch in Zeiten der Finanzkrise tun. Es kann sich lohnen – vor allem aus steuerlichen Gründen. «Grundsätzlich sind Pensionskassengelder sicher angelegt», sagt Rolf Biland vom VZ Vermögenszentrum.
Soll ich meine Aktien verkaufen, oder steigen die Kurse bald wieder?
K-Tipp-Leser kennen die Faustregel: Wer in Aktien investiert, sollte gut diversifizieren und über einen längeren Anlagehorizont verfügen. Langfristig orientierte Anleger sollten nach Ansicht der Experten Biland und Horlacher jetzt besser nicht verkaufen. Auch wer demnächst über sein Geld verfügen will oder muss, sollte den Bestand noch halten, sagt Felix Horlacher vom IFFP: «Die Gefahr, die Aktien zum falschen Zeitpunkt nahe am Tiefpunkt zu verkaufen, ist gross.»
Verkaufen sollten höchstens jene, die ihre Existenz gefährden, falls sich der drastische Abwärtstrend der Börse fortsetzt. Ferner solche, die kritische Papiere besitzen – etwa Aktien eines Unternehmens, das vom Kollaps bedroht ist.
Wann die Börsenkurse wieder steigen, wüssten die Anlageprofis selber auch gerne. Rolf Biland vom VZ vermutet jedoch, dass die Kurve bis Ende Jahr wieder nach oben zeigen wird, allerdings in eher bescheidenem Mass.
Lehman-Opfer in Netz
Schweizer Geschädigte der Lehman-Pleite organisieren sich im Internet. Sie wollen gemeinsam gegen die Credit Suisse vorgehen.
Unter www.anlage-opfer.ch können sich Betroffene zusammenschliessen. Hauptziel dieser Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer ist die juristische Beurteilung der einzelnen Fälle. Unter dem Motto «Vereint sind auch die Schwachen stark» soll dann allenfalls gegen die Grossbank ein Prozess angestrengt werden.
Hinter www.anleger-selbsthilfe.ch stehen Geschädigte, die anonym bleiben wollen. Hier steht der Informationsaustausch im Vordergrund – allerdings ebenfalls mit dem Ziel, allenfalls gemeinsam rechtlich gegen die CS vorzugehen.
Auch der Banken-Ombudsmann bietet Lehman-Opfern im Internet Hilfestellung: Neben einer Checkliste gibt es unter www.bankenombudsman.ch ein Formular zum Herunterladen. Damit können Betroffene den Ombudsmann ermächtigen, in ihrem Namen bei der entsprechenden Bank vorstellig zu werden.
Allerdings: Zur Zeit ist noch unklar, wer in welchem Umfang entschädigt wird.
Rettungsanker in turbulenten Zeiten
Absolut sichere Geldanlagen gibt es nicht. Doch Staatsanleihen, Kassenobligationen oder Festgeld sind relativ krisenfeste Anlageformen.
Staatsanleihen westlicher Industrienationen, insbesondere Bundesobligationen, gelten als sichere Anlage, da sich der Staat durch Steuern praktisch unbegrenzt refinanzieren kann. Letztlich haftet also der Steuerzahler dafür.
Staatsanleihen haben eine Laufzeit von mehreren Jahren und werden an der Börse oder auch ausserbörslich gehandelt. Gewinn resultiert aus den soge-nannten Coupons. Beim Coupon handelt es sich eigentlich um den Zins, der für die Obligation vom Staat entrichtet wird. Er wird dem Anleger jährlich vergütet. Der beim Kauf vereinbarte Zins gilt über die gesamte Laufzeit.
Für grössere Beträge, die nicht unmittelbar wieder benötigt werden, bieten sich Kassenobligationen an. Die Stückelung beträgt 1000 Franken oder ein Vielfaches davon. Allerdings ist das Geld für mehrere Jahre gebunden, die üblichen Laufzeiten sind zwei, fünf oder acht Jahre. Während der Laufzeit bleiben die Zinsen unverändert. Die Zinsen für neu ausgegebene Kassenobligationen hingegen ändern sich laufend. Im Gegensatz zu den Bundesobligationen haftet bei den Kassenobligationen die Bank, welche die jeweilige Obligation ausgibt.
Sicherheit bietet auch das so-genannte Festgeld: Die üblichen Laufzeiten für Festgeld liegen zwischen einem und zwölf Monaten. Während dieser Zeit ist ein Bezug des Geldes nicht möglich, dafür hat man den vereinbarten Zins auf sicher. Der Zins ist im Normalfall bei Festgeld höher als auf einem Sparkonto, und die Laufzeit ist kürzer als bei Obligationen. Der Nachteil bei Festgeld: Die meisten Banken verlangen eine Mindesteineinlage von 100 000 Franken.
Gold gilt seit Jahrtausenden als sicherer Hort. In Krisenzeiten zeigt es seine Wertbeständigkeit. Ein Totalverlust ist praktisch ausgeschlossen. Und wenn Aktien und Obligationen wie in den letzten Wochen und Monaten in den Keller sausen, so zeigt Gold sofort eine Gegenreaktion und schiesst nach oben. Aber es gilt zu beachten: Wer Gold erwirbt, verzichtet von vornherein auf einen gesicherten Ertrag. Denn Gold bringt weder Zinsen noch Dividenden. Zudem ist der Goldpreis an den Dollar gekoppelt. Fällt der Dollar gegenüber dem Schweizer Franken, so sinkt auch der Wert des Goldes in Schweizer Franken – und umgekehrt. Also: Auch die scheinbar krisensichere Anlage kann grossen Kursschwankungen unterworfen sein.