Sie haben keine Wahl – Sie müssen die Unfalldeckung bei der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse einschliessen. Die Unfall­deckung bei der Krankenkasse ist obligatorisch für alle, die nicht via Arbeit­geber unfallversichert sind. Mit der Pensionierung ­verlieren Sie also die gut ausgebaute Unfalldeckung über den Betrieb (siehe K-Tipp 14/2012).


Dazu ein paar Tipps:

Nach dem Pensionierungsdatum sind Sie automatisch noch 30 Tage geschützt. Sollte während dieser 30 Tage ein Unfall passieren, würde Ihre Unfallversicherung die Arzt- und Spitalkosten übernehmen – und zwar ohne Franchise und Selbstbehalt. Ein Lohnersatz (Taggeld und Invalidenrente) würde Ihnen nicht mehr ausgezahlt. Mit einer Abredeversicherung können Sie den Schutz um maximal 180 Tage verlängern.

Weil die betriebliche Unfallversicherung nur die Spitalbehandlung auf der allgemeinen Abteilung zahlt, versichern einige Betriebe ihre Angestellten freiwillig höher, also halbprivat oder privat. Dieser Zusatz geht bei der Pensionierung ebenfalls verloren. Wer nun eine solche Deckung bei der Kranken­kasse neu oder wieder abschliessen möchte, dürfte es schwer haben, weil die Krankenkassen in der Regel eine Gesundheitsprüfung verlangen. Laut einer Umfrage des K-Tipp verzichten aber einige Kassen in solchen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung – zum Beispiel Atupri, Helsana und Swica.

In wenigen Fällen kann für Pensionierte die Ver­sicherung eines Todesfallkapitals sinnvoll sein – etwa dann, wenn sie noch Kinder in Ausbildung haben. Das ist aber sehr teuer.   


Buchtipp

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