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Weil Ihre Mutter ein ausschliessliches Wohnrecht am ganzen Haus hat, haftet sie für den gewöhnlichen Unterhalt. Sie ist zum Beispiel verantwortlich für die regelmässige Reinigung sowie für kleinere Reparaturen oder Erneuerungen. Für Verbrauchskosten wie Wasser-, Strom- oder Heizungskosten muss Ihre Mutter nur aufkommen, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde. Sie als Eigentümer haben die Hypothekarzinsen, die Versicherungen, die Gebühren sowie grössere Reparaturen zu übernehmen.
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