Nein. Ist der Mietvertrag gekündigt, darf der Vermieter grundsätzlich weder sanieren noch umbauen. Sie müssen im Prinzip also nicht dulden, dass er Ihnen die Maler ins Haus schickt. Anders ist es, wenn Reparaturen und Instandstellungsarbeiten nötig sind, weil Sie selber grosse Schäden verursacht haben. Sind Sie damit einverstanden, dass der Vermie-ter schon vor Ihrem Aus-zug mit dem Streichen beginnt, können Sie im Gegenzug eine entsprechende Mietzinsreduktion verlangen.