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23.08.2011
Nein. Aus dem Erlös der Versteigerung wird zuerst die Hypothekarschuld getilgt. Falls dann noch etwas übrigbleibt, wird davon zwingend der Vorbezug an die Pensionskasse zurückgezahlt.
Das heisst allerdings auch: Falls nach der Tilgung der Hypothekarschuld wenig oder gar kein Geld mehr übrigbleibt, ist das vorbezogene Geld aus der Pensionskasse zum Teil oder sogar ganz verloren (siehe K-Tipp 11/2011).
Buchtipp: Alle Infos zum Thema lesen Sie im «Saldo»-Ratgeber «Gut vorsorgen: Pensionskassen, AHV und 3. Säule» (16. Auflage, 230 Seiten).
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