Nein. Aus dem Erlös der Versteigerung wird zuerst die Hypothekarschuld getilgt. Falls dann noch etwas übrigbleibt, wird davon zwingend der Vorbezug an die Pensionskasse zurückgezahlt.

Das heisst allerdings auch: Falls nach der Tilgung der Hypothekarschuld wenig oder gar kein Geld mehr übrigbleibt, ist das ­vorbezogene Geld aus der Pensionskasse zum Teil oder sogar ganz verloren (siehe K-Tipp 11/2011).


Buchtipp
: Alle Infos zum Thema lesen Sie im «Saldo»-Ratgeber «Gut vorsorgen: Pensionskassen, AHV und 3. Säule» (16. Auflage, 230 ­Seiten).