Inhalt
- Mieter erstellen das Protokoll meist gemeinsam mit dem Vermieter oder Liegenschaftsverwalter.
- Allfällige Mängel präzise beschreiben. Zustand von Böden, Wänden oder Geräten eventuell mit Fotos dokumentieren. Punkte, die in Ordnung sind, mit «i. O.» versehen.
- Am Schluss des Protokolls kann man festhalten, wer in welchem Umfang für das Beheben von Schäden aufkommt – sofern man sich einig ist. Das ist aber fakultativ. Denn das Auszugsprotokoll soll den Zustand der Wohnung bei der Übergabe beschreiben – hingegen nicht Fragen der Haftung oder andere Rechtsfragen klären.
- Sind Mieter mit der Protokollierung des Vermieters nicht einverstanden, müssen sie nicht unterschreiben. Sofern auch Anmerkungen von Mieterseite notiert sind, gibt es keinen Grund, die Unterschrift zu verweigern.
- Weitere Infos im «Saldo»-Ratgeber Das Mietrecht im Überblick. Zu bestellen auf www.ktipp.ch.
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