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Eine Genferin mietete eine Wohnung für monatlich 905 Franken. Der Vermieter verlangte nach der Renovation einen Mietzins von 1419 Franken. Das Kantonsgericht reduzierte den Zins auf 985 Franken. Das Bundesgericht legte ihn schliesslich bei 1117 Franken fest. Nach Renovationen sei auf dem investierten Kapital eine Rendite von 2 Prozent über dem Referenzzinsatz für Hypotheken zulässig. Das sind 1,5 Prozent mehr als bisher.
Bundesgericht, Urteil 4A_75/2022 vom 30.7.2024
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