Eine Genferin mietete eine Wohnung für monatlich 905 Franken. Der Vermieter verlangte nach der Renovation einen Mietzins von 1419 Franken. Das Kantonsgericht reduzierte den Zins auf 985 Franken. Das Bundesgericht ­legte ihn schliesslich bei 1117 Franken fest. Nach Renovationen sei auf dem investierten Kapital eine Rendite von 2 Prozent über dem Referenzzinsatz für Hypotheken zulässig. Das sind 1,5 Prozent mehr als bisher.  

Bundesgericht, Urteil 4A_75/2022 vom 30.7.2024