Nein. Manche Vermieter wollen sich gegen problematische Mieter absichern, indem sie bereits auf dem Fragebogen für Interessenten indiskrete Fragen stellen. Das ist nicht erlaubt.

Laut Richtlinien der Eidgenössischen Datenschutzkommission dürfen Vermieter nur Angaben ver- langen, die für die Auswahl geeigneter Mieter nach objektiven Kriterien tatsächlich nötig sind. So darf der Vermieter nach Geburtsdatum, Nationalität und Beruf fragen, nach der Anzahl der Erwachsenen und Kinder, die in der Wohnung leben werden, ebenso  nach Haustieren und besonders lärmigen Tätigkeiten. Erlaubt ist auch die Frage, ob die bisherige Wohnung durch den Vermieter gekündigt wurde, und wenn ja, warum.

Zudem darf der Vermieter Auskunft über Betreibungen der letzten Jahre oder über ausgestellte Verlustscheine verlangen – und auch über die ungefähre Höhe des Einkommens. Keinesfalls zulässig sind aber zum Beispiel Fragen zur finanziellen Situation des Mietinteressenten, die über die Angabe des ungefähren Einkommens hinausgehen – beispielsweise Angaben über Kredit- oder Leasingverträge.

Weiter müssen Sie auch keine Fragen nach bestehenden Krankheiten oder – wie in Ihrem Fall – zur Mitgliedschaft in einer Mieterschutzorganisation beantworten. Stellt ein Vermieter solche unzulässigen Fragen, können Sie ohne Nachteil ruhig eine falsche Antwort geben.