Karin Wüthrich ist selbständige Coiffeuse. Die Thurgauerin erfüllte sich mit ihrem Erbe einen Traum: Sie kaufte im Jahr 2021 in Matzingen TG eine Viereinhalbzimmerwohnung.
Mitte 2022 schrieb sie die Wohnung selber aus. Auf ihre Inserate meldeten sich keine geeigneten Mieter. Deshalb beauftragte sie einen Makler. Ein Mitarbeiter der Betterhomes Schweiz AG aus Zürich hatte Wüthrich seine Dienste angeboten. «Er versicherte mir, ich müsse mich um nichts kümmern», erinnert sie sich. Betterhomes übernahm nicht nur die Suche nach Bewerbern, sondern sollte auch deren Eignung prüfen. Zudem war die Firma für alle Formalitäten zuständig, samt Abschluss des Mietvertrags.
Die zweiten Bewerber, die der Makler vorschlug, sagten Wüthrich zu: ein junges Paar mit zwei Kindern. Zwei Wochen nach dem ersten Treffen sollte der Vertrag unterzeichnet werden. Karin Wüthrich sagt, sie habe sich vom Makler «überrumpelt» gefühlt, da dies sehr kurzfristig geschah. Bei der Vertragsunterzeichnung stellte Wüthrich fest: Die Mieter hatten die vereinbarte Mietkaution von 3900 Franken nicht bezahlt. Doch der Makler versicherte, Wüthrich müsse sich keine Sorgen machen. Der Mietvertrag galt ab dem 1. Dezember 2022, erstmals kündbar auf den 30. November des folgenden Jahres. Der vereinbarte Mietzins betrug 1950 Franken. Die Coiffeuse liess sich zur Unterschrift überreden.
Mieter zahlten weder Zins noch Kaution
Das bereute sie schnell. Auch nach dem Einzug zahlten die Mieter weder die Kaution noch die fällige Miete. Als sich Wüthrich bei Betterhomes meldete, sagte ihr der Makler, er werde den Mietern mitteilen, dass der Mietvertrag nichtig sei und sie ausziehen müssten.
Der Makler schlug darauf Wüthrich in einem Whatsapp-Chat vor, dass die Mieter «einfach gegangen werden können». Telefonisch fragte sie nach, was er damit meine. Darauf habe ihr der Makler mitgeteilt, dass er die Mieter mit «Kollegen» besuchen könne, erzählt Wüthrich. Deren Auftritt sei respekteinflössend. Dann würden die Möbel und die Familie aus der Wohnung spediert.
Makler traf keine seriösen Abklärungen
Karin Wüthrich lehnte ein solches Vorgehen ab. Sie beauftragte einen Anwalt, die Kündigung zu erwirken und Klage gegen Betterhomes einzureichen. Es stellte sich heraus, dass der Makler selbst simple Vorsichtsmassnahmen nicht beachtet hatte. So führte er keine genügenden Abklärungen über die Mieter durch. Mit einer einfachen Internetrecherche hätte er herausfinden können, dass diese in dubiose Geschäfte verwickelt waren. Medienberichte zeigten ausserdem, dass der Mieter wegen Betrugs vorbestraft war und weitere Strafverfahren am Hals hatte, unter anderem wegen Urkundenfälschung.
Zudem erwiesen sich die von den Mietbewerbern eingereichten Betreibungsregisterauszüge als Fälschung. Der Makler hatte es unterlassen, selber einen Auszug zu verlangen oder beim Betreibungsamt nachzufragen, ob die Mieter einen solchen bestellt hatten. Zudem hatte er sich beim letzten Vermieter nicht nach den Bewerbern erkundigt.
Es dauerte rund sechs Monate, bis Karin Wüthrichs Wohnung geräumt war. Sie verlangte von Betterhomes Schadenersatz in der Höhe von 55'000 Franken – davon 23'400 Franken für entgangene Mietzinse, der Rest für die in der Wohnung entstandenen Schäden und ihre Anwaltskosten. Die Mieter hatten das WC zerstört und Fenster, Kellertür und Steckdosen beschädigt.
Betterhomes zog Entschädigung zurück
Betterhomes offerierte darauf eine Wiedergutmachung von 10'000 Franken. Die Maklerfirma behauptet, Wüthrich habe das Angebot nicht angenommen. E-Mails, die dem K-Tipp vorliegen, zeigen aber: Es war die Maklerfirma, die das Angebot zurückzog – mit der Begründung, der Makler habe die Sorgfaltspflichten nicht verletzt. Betterhomes schreibt dem K-Tipp, die Mieter hätten nicht nur die Vermieterin, sondern auch den Makler arglistig getäuscht.
Der Makler ist inzwischen nicht mehr für Betterhomes tätig. Er sagt zum K-Tipp, die Geschichte tue ihm leid. Er habe deswegen schlaflose Nächte.
So vermeiden Wohnungsbesitzer Probleme beim Vermieten
- Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, kann im Normalfall auf die Hilfe von Maklerfirmen verzichten. Die Nachfrage ist fast überall grösser als das Angebot an freiem Wohnraum. Ein Inserat auf einer Immobilienplattform genügt.
- Bewerber sollte man auf ihre Zahlungsfähigkeit überprüfen. Angaben zum Arbeitgeber können beim Betrieb verifiziert werden. Das Einkommen ist aus einem Steuerausweis ersichtlich. Ein aktueller Betreibungsregisterauszug vom letzten Wohnsitz des Bewerbers kostet 18 Franken.
- Über die Sorgfalt im Umgang mit der Mietsache kann der letzte Vermieter Auskunft geben.
- Zahlt ein Mieter den Mietzins oder die Nebenkosten nicht rechtzeitig, sollte zuerst eine Zahlungsfrist von 30 Tagen angesetzt werden. Bleibt dann die Zahlung immer noch aus, kann mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung muss auf dem amtlichen Formular erfolgen und an alle Mieter sowie die Ehepartner oder eingetragenen Partner zugestellt werden. Sonst ist die Kündigung nichtig.
- Weitere Tipps und Infos zum Thema liefert der «Saldo»-Ratgeber Das Mietrecht im Überblick.