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12.11.2019
Ja. Es ist zwar richtig, dass ein Darlehen nach zehn Jahren und sechs Wochen verjährt, sofern man keine bestimmte Laufzeit vereinbart hat. Bei der Erbteilung unter Geschwistern behandelt man ein verjährtes Darlehen aber wie einen Erbvorbezug. Die Darlehenssumme zählt somit zum Nachlass Ihres Vaters.
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