Nein, diese Kosten gehen nicht zu Ihren Lasten.

Wenn der Verkäufer ein Gerät während der Garantiezeit zur Reparatur an den Hersteller schickt, muss er die dabei anfallenden Versandkosten selber übernehmen. Er darf sie nicht auf den Käufer oder die Käuferin überwälzen.

(hrs)