Mit der App Twint lässt sich Geld per Handy überweisen. Das geht so: Man installiert die Twint-App auf dem Handy, öffnet sie vor dem Bezahlen, scannt den QR-Code eines Einzahlungsscheins oder gibt einen Zahlencode ein und löst dann die Zahlung aus. Das Geld wird daraufhin direkt dem Bankkonto des Zahlers belastet und dem Empfänger gutgeschrieben – wie beim Zahlen mit einer Debitkarte.
K-Tipp-Recherchen zeigen: Bei Zahlungen via Twint können Fehler passieren – mit unangenehmen Folgen für die Benutzer. Drei Beispiele:
Pizzabestellung: Preis drei Mal belastet
Jane Kerrison aus Arbon TG bestellte über die App Just Eat bei der Pizzeria Il Castello in Steinach SG eine Pizza für Fr. 26.60. Sie bezahlte mit Twint. Bei den ersten beiden Versuchen brach der Zahlungsvorgang ab, beim dritten Mal klappte es. Belastet wurde der Pizzapreis aber drei Mal.
Kerrison beanstandete den Fehler bei ihrer Bank Raiffeisen, deren Twint-App sie benutzt. Raiffeisen teilte ihr darauf mit, man habe es nicht geschafft, das Geld zurückzubekommen. Erst als der K-Tipp bei Just Eat intervenierte, erstattete der Lieferdienst den zu viel bezahlten Betrag zurück.
Konzertticket: Kein Geld zurück nach Absage
Fritz Lang (Name geändert) aus Zürich kaufte letzten Frühling drei Tickets für das Airplane-Festival in Basel. Dafür bezahlte er per Twint 450 Franken. Das Konzert wurde abgesagt. Sein Geld bekam Lang nicht zurück. Er fragte beim Ticketverkäufer, der See Tickets GmbH, nach. Diese verwies ihn an den verantwortlichen Konzertveranstalter Empire Life Events GmbH. Doch die Firma antwortete nicht. Auf Anfrage des K-Tipp sagte sie, man habe Zahlungsschwierigkeiten und schulde noch 300 Ticketkäufern Geld.
Ist dieses Geld verloren? Twint erklärte im November gegenüber dem K-Tipp, in solchen Fällen erhalte der Kunde das Geld über die Bank zurück, deren Twint-App er benutzt. Lang forderte die 450 Franken sowohl vom Konzertveranstalter als auch von seiner Twint-Bank UBS zurück – drei Monate ohne Erfolg. Erst als der K-Tipp Anfang Januar bei Twint nachfragte, wurden ihm die Ticketkosten zurückerstattet.
Parkgebühr: Für Fehlbuchung draufgezahlt
Hans Korrodi aus Zürich parkierte sein Auto an der Brandstrasse in Schlieren ZH. Er zahlte die Parkgebühr von 3 Franken via Twint, aus Versehen für ein falsches Parkfeld. Prompt kontrollierte die Firma Parkon sein Auto und stellte 60 Franken in Rechnung. Korrodi klärte Parkon über den Irrtum auf und schickte Belege. Doch das half nicht. Parkon schreibt dem K-Tipp, man verlange die 60 Franken für entstandene «Umtriebe».
Anmerkung der Twint AG:
Bei berechtigten Beanstandungen erhalten die Kunden ihr Geld grundsätzlich zurück. In wenigen Sonderfällen begründet ein Händler die Ablehnung einer Rückerstattung. In diesem Fall kann die Klärung längere Zeit in Anspruch nehmen.
Das können Twint-Benutzer bei einer Beanstandung tun
- Kommt es beim Zahlen mit Twint zu einem Fehler, muss der Zahler den Betrag vom Händler zurückfordern, an den er das Geld überwiesen hat.
- Kommt es nicht zur Einigung, kann sich der Benutzer an den Kundendienst der Twint-App seiner Bank wenden. Infos dazu gibt es auf der Twint-Website unter www.twint.ch/privatkunden/support/kontakte/.
- Der Twint-Kundendienst verspricht, den Fall mit dem Händler zu klären.
- Erstattet der Händler oder die Twint-Bank das Geld nicht, bleibt nur eine gerichtliche Klage gegen den Empfänger der Zahlung – nicht gegen Twint.