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Nein. Zwar zahlt die AHV den Altersrentnern Kostenbeiträge für bestimmte Hilfsmittel wie zum Beispiel Perücken oder orthopädische Mass-Schuhe. Sie beteiligt sich aber nicht an den Kosten für einen Treppenlift. An welche Hilfsmittel die AHV Beiträge leistet (sowie viele weitere Informationen), entnehmen Sie dem AHV-Merkblatt 3.02 «Hilfsmittel der AHV», im Internet abrufbar unter www.ahv-iv.ch ! Merkblätter & Formulare ! Merkblätter ! Leistungen der AHV.
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