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K-Tipp 11/2004
02.06.2004
Ja. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz gilt für das Velo, auf dem die gültige Vignette klebt, sowie für dessen Lenker. Demnach muss die Fahrradversicherung den Schaden übernehmen, den Ihre Tochter verursacht hat - auch wenn das Velo nicht ihr selbst, sondern ihrer Freundin gehört.
Die obligatorische Haftpflichtversicherung zahlt Personen- und Sachschäden, die die Fahrerin oder der Fahrer Dritten zufügt - aber nur, wenn die Vignette am Velo klebt. Fehlt die Vignette oder liegt sie zu Hause in der Schublade, gilt der Schutz der Veloversicherung nicht.
Selbst eine zusätzlich vorhandene Privathaftpflicht-Versicherung nützt dann nichts. Sie wird für den Schaden auch nicht aufkommen.
Achtung: Die Velo-Vignette für das Jahr 2004 muss bis spätestens am 1. Juni 2004 an den Fahrrädern aufgeklebt sein.
(ai)
Die obligatorische Haftpflichtversicherung zahlt Personen- und Sachschäden, die die Fahrerin oder der Fahrer Dritten zufügt - aber nur, wenn die Vignette am Velo klebt. Fehlt die Vignette oder liegt sie zu Hause in der Schublade, gilt der Schutz der Veloversicherung nicht.
Selbst eine zusätzlich vorhandene Privathaftpflicht-Versicherung nützt dann nichts. Sie wird für den Schaden auch nicht aufkommen.
Achtung: Die Velo-Vignette für das Jahr 2004 muss bis spätestens am 1. Juni 2004 an den Fahrrädern aufgeklebt sein.
(ai)
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