Ja. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz gilt für das Velo, auf dem die gültige Vignette klebt, sowie für dessen Lenker. Demnach muss die Fahrradversicherung den Schaden übernehmen, den Ihre Tochter verursacht hat - auch wenn das Velo nicht ihr selbst, sondern ihrer Freundin gehört.

Die obligatorische Haftpflichtversicherung zahlt Personen- und Sachschäden, die die Fahrerin oder der Fahrer Dritten zufügt - aber nur, wenn die Vignette am Velo klebt. Fehlt die Vignette oder liegt sie zu Hause in der Schublade, gilt der Schutz der Veloversicherung nicht.

Selbst eine zusätzlich vorhandene Privathaftpflicht-Versicherung nützt dann nichts. Sie wird für den Schaden auch nicht aufkommen.

Achtung: Die Velo-Vignette für das Jahr 2004 muss bis spätestens am 1. Juni 2004 an den Fahrrädern aufgeklebt sein.

(ai)