Ja. Gemäss Strassenverkehrsgesetz haftet der Autohalter auch für «Schäden infolge Hilfeleistung, sofern er für den Unfall haftbar ist oder die Hilfe ihm selbst oder den Insassen seines Fahrzeugs geleistet wurde». Am besten melden Sie die erlittenen Schäden seiner Autohaftpflicht-Versicherung.

Diese Versicherung müsste übrigens auch zahlen, wenn Sie bei der Hilfeleistung einen Schaden verursacht hätten - zum Beispiel, indem Sie den Verunfallten falsch transportiert und damit seine Verletzungen verschlimmert hätten. Oder wenn Sie die Unfallstelle unsachgemäss gesichert und damit noch einen weiteren Unfall verursacht hätten.

(thm)