Ja. Bei Barzahlungen am Postschalter ist die Frist eingehalten, wenn die Einzahlung am letzten Tag mit dem beigelegten Einzahlungsschein erfolgt. Anders bei Bankzahlungen: Hier ist die Frist eingehalten, wenn der Gläubiger am letzten Tag – das wäre in Ihrem Fall am 5. Januar – über das Geld verfügen kann, das Geld dann also auf dem Konto ist. Der Auftrag an die Bank hat somit ein paar Tage vor Ablauf der Frist zu erfolgen.