Bei Verspannungen und Erkrankungen der Kaumuskulatur kann eine sogenannte Michigan-Zahnschiene helfen. Das ist eine 2 Millimeter dicke Form aus Kunststoff, die nachts auf die Zähne aufgesetzt wird. Sie verhindert das Zähneknirschen, schützt Zähne und Kiefergelenk und kann Verspannungen lösen. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Die Krankenkassen müssen die Kosten – rund 550 Franken – nicht übernehmen. Denn die Michigan-Schiene fehlt in der Aufzählung der Hilfsmittel und Gegenstände, die aus der Grundversicherung bezahlt werden.   

Bundesgericht, Urteil 9C_678/2009 vom 25. 2. 2010