Urs Marc Eberhard aus Thun BE entdeckte im April auf seiner Zahnarztrechnung die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion Fr. 13.90». Er war erstaunt: «Ein gereinigter Arbeitsplatz ist doch Voraussetzung für die Arbeit eines Zahnarztes.» Er fragte sich deshalb, ob er dies bezahlen müsse.
Tatsächlich: Diese neue Position ist im aktuellen Zahnarzttarif «Dentotar» der schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO aufgeführt. Dieser Tarifvertrag reguliert eigentlich nur die zahnärztlichen Leistungen der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung. Die SSO-Mitglieder wenden den Tarif aber auch bei den Privatpatienten an – mit von Praxis zu Praxis unterschiedlichen Taxpunktwerten.
Im Vergleich zum bisherigen Tarifvertrag können die Zahnärzte mit «Dentotar» ein Vielfaches an Taxpunkten verlangen – und von Privatpatienten mehr als von Unfallversicherten. Multipliziert man diese Punkte mit dem Taxwert, ergibt sich der Preis der einzelnen zahnärztlichen Leistung. Bei Behandlungen, die über die Unfallversicherung abgewickelt werden, beträgt der Taxpunktwert 1 Franken. Rechnet man mit diesem Betrag, ergeben sich zum Beispiel folgende Preise:
Befundaufnahme: Bisher konnten Zahnärzte dafür Fr. 55.80 bis Fr. 74.40 verlangen. Beim «Dentotar» sind es Fr. 62.20 bis Fr. 84.20 – 13 Prozent oder rund 10 Franken mehr.
Wurzelbehandlung: Vor-her kostete eine Wurzelmarkentfernung bei einem Kanal Fr 124.– bis Fr. 167.40. Der «Dentotar» sieht Fr. 154.10 bis Fr. 208.50 vor – etwa 23 Prozent oder Fr. 41.10 mehr.
Dentalhygiene: Sie kostete pro fünf Minuten bisher Fr. 10.85. Neu sind es Fr. 13.30 bis Fr. 18.10 – ein Aufschlag um bis zu 67 Prozent oder Fr. 7.25.
Die Obergrenze für den Taxpunktwert beträgt für Privatpatienten beim «Dentotar» Fr. 1.70. Die effektiven Preiserhöhungen können für Patienten also noch viel höher ausfallen.
Preisüberwacher forderte tiefere Tarife
Laut Preisüberwacher Stefan Meierhans beläuft sich die durchschnittliche Preiserhöhung bei den rein nach Zeit abgerechneten Leistungen auf 31 Prozent. Er habe eine Erhöhung von höchstens 15 Prozent vorgeschlagen, verfüge aber nur über ein Empfehlungsrecht.
Gemäss SSO-Pressesprecher Marco Tackenberg rechnen die meisten SSO-Praxen mit Taxpunktwerten von Fr. 1.07 bis Fr. 1.18 ab. Die «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» sei eingeführt worden, weil die Anforderungen an die Hygiene stark gestiegen seien. Der neue Tarif berücksichtige zudem die seit 1992 nicht mehr ausgeglichene Teuerung.Beatrice Walder
Das sollten Sie bei Zahnarztrechnungen beachten
Verlangen Sie vom Zahnarzt vor einer Behandlung einen Kostenvoranschlag.
Fragen Sie nach dem Taxpunktwert. Dieser gibt an, wie teuer ein Zahnarzt ist. Zahnärzte legen den Taxpunktwert selbst fest.
Der Zahnarztarif «Dentotar» ist zu finden auf www.sso.ch.
Ist der Zahnarzt Mitglied bei der Zahnärztegesellschaft SSO, können sich Patienten im Fall von Streitigkeiten an die kantonale Begutachtungskommission der SSO wenden. Die Liste mit Adressen ist erhältlich beim SSO-Sekretariat (Tel. 031 313 31 31) oder auf www.sso.ch } Patienten }Recht und Tarif } Reklamationen } Zahnärztliche Begutachtungskommission.
Ist eine Einigung mit dem Zahnarzt nicht möglich, kann man eine Kopie der vollständigen Krankengeschichte inklusive Röntgenbildern verlangen und sich an eine Patientenberatungsstelle wenden. Die Kontaktadressen sind zu finden auf den Websites www.patientenstelle.ch oder www.spo.ch.