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Ein Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft ass einen Cervelat und biss dabei vermutlich auf ein Knochenstück. Er spuckte die Reste des Fremdkörpers aus, bewahrte sie aber nicht auf. Der Mann meldete seiner Unfallversicherung Visana, sein Zahn sei abgebrochen. Diese wollte die Kosten nicht übernehmen, weil der Fremdkörper fehlte. Der Mann klagte erfolglos beim Kantonsgericht: Die blosse Vermutung, ein Knochen habe den Schaden verursacht, genüge nicht, sagt das Gericht.
Kantonsgericht BL, Entscheid 725 21 /305/66 vom 31.3.2022
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