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K-Tipp 3/2002
06.02.2002
Vor 23 Jahren hatte ich einen Zahnunfall. Nun haben sich plötzlich Spätfolgen bemerkbar gemacht, die eine aufwändige Behandlung nötig machen. Ich habe keine Unterlagen mehr über meine damalige Unfallversicherung. Muss ich die Kosten nun selbst bezahlen?
Nein. Falls keine andere Versicherung vorhanden ist, muss bei Unfallschäden Ihre obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) einspringen.
Voraussetzung ist, dass Ihr Zahnarzt bestätigt, dass die Spätfolgen vom damaligen Unfall herrühren und von Ihnen nicht zu vermeiden waren.
Für Sie wäre es aber von Vorteil, wenn eine Unfallversicherung den Schaden übernähme. Denn bei der Grundversicherung müssen Sie wie üblich Selbstbehalt und Franchise zahlen, was bei der Unfallversicherung nicht der Fall ist.
Falls Sie damals über den Beruf obligatorisch unfallversichert waren (also nach dem Unfallversicherungsgesetz UVG), so muss Ihre damalige Berufs-Unfallversicherung bis zur Pensionierung alle Spätfolgen übernehmen. Bei einer privaten Unfallversicherung richtet sich die Zahlungspflicht nach den Versicherungsbedingungen. Hier sind wesentlich kürzere Fristen üblich.
(ge)
Nein. Falls keine andere Versicherung vorhanden ist, muss bei Unfallschäden Ihre obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) einspringen.
Voraussetzung ist, dass Ihr Zahnarzt bestätigt, dass die Spätfolgen vom damaligen Unfall herrühren und von Ihnen nicht zu vermeiden waren.
Für Sie wäre es aber von Vorteil, wenn eine Unfallversicherung den Schaden übernähme. Denn bei der Grundversicherung müssen Sie wie üblich Selbstbehalt und Franchise zahlen, was bei der Unfallversicherung nicht der Fall ist.
Falls Sie damals über den Beruf obligatorisch unfallversichert waren (also nach dem Unfallversicherungsgesetz UVG), so muss Ihre damalige Berufs-Unfallversicherung bis zur Pensionierung alle Spätfolgen übernehmen. Bei einer privaten Unfallversicherung richtet sich die Zahlungspflicht nach den Versicherungsbedingungen. Hier sind wesentlich kürzere Fristen üblich.
(ge)
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