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Eine Frau aus dem Kanton Solothurn reiste am 27. Dezember aus Serbien in die Schweiz zurück. Einen Tag später meldete sie dem Kanton ihre Rückkehr aus einem Risikogebiet. Dieser verfügte darauf, dass sie sich bis am 6. Januar 2021 in Quarantäne begeben müsse. Sie beschwerte sich beim Verwaltungsgericht Solothurn: Der Tag der Rückkehr sei als erster Tag der Quarantäne zu zählen, weshalb diese nur bis am 5. Januar dauere. Damit hatte sie Erfolg. Das Gericht stützte sich auf das Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit, wonach die zehntätige Quarantäne am Tag der Einreise beginnt.
Verwaltungsgericht SO, Urteil VWBES.2021.1 vom 5.1.2021
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Einreisetag zählt zur Quarantäne
Gemäss Auskunft der Gesundheitsdirektion Zürich zählt der erste Tag auch im Kanton Zürich stets zur Quarantänezeit.
Ist das vom Kanton abhängig?
Ich hatte eine ähnliche Situation im Kanton Zürich wo mich die Corona Info Line darauf hingewiesen hat, dass der erste Tag nur dann zu einem Tag der Quarantäne gerechnet wird, falls man vor 12.00Uhr mittags in die Schweiz eingereist ist. Ansonsten würde dieser Tag nicht als Teil der 10 tägigen Quarantäne gerechnet. Ich bin etwa um 14:40 in der Schweiz gelandet und deswegen muss ich noch zusätzliche 24 Stunden in der Quarantäne "schmachten".... Finde ich nicht fair und wundere mich ob dies wirklich der Verordnung des Bundes entspricht....