Ursula Klar Schröder aus Kilchberg ZH erhielt Post von der deutschen Bauer Vertriebs KG. Im Begleitschreiben begrüsste die Firma die Zürcherin als angeblich neue Abonnentin des Promi-Magazins «Intouch»: «Sehr geehrte Frau Klar, mit Ihrer Entscheidung haben Sie eine gute Wahl getroffen!» Doch Klar Schröder hatte gar keine «Wahl» getroffen – und schon gar nicht zugunsten dieses Hefts. «Mit den Themen des Magazins kann ich überhaupt nichts anfangen», sagt sie.
Das Schreiben erweckt den Eindruck, Ursula Klar Schröder habe mittels Bestelltalon ein Abo abgeschlossen. Am Schluss heisst es: «Leider fehlte bei Ihrer Bestellung Ihre Unterschrift. Damit Sie trotzdem schnellstmöglich Ihre Zeitschrift erhalten, haben wir Sie als Rechnungszahler aufgenommen.»
Ursula Klar Schröder reklamierte und hielt fest, dass sie dieses Magazin nicht bestellt habe. Daraufhin erhielt sie nochmals einen Brief. Darin bedauert der Verlag, dass sie «‹Intouch› nicht weiter im Abonnement» beziehe. Immerhin wurde sie danach nicht mehr behelligt.
Ähnliches Vorgehen bei Ringier
Nur wenige Wochen später wurde Klar Schröder erneut belästigt – dieses Mal vom Schweizer Verlagshaus Ringier. «Der ‹Blick› ist und bleibt eine der beliebtesten Tageszeitungen der Schweiz. Umso mehr freut es uns, ab sofort auch Sie zu unseren Lesern zählen zu dürfen», hiess es im Brief mit dem Titel «Ihr ‹Blick›-Abonnement für 9 Monate». Beigelegt war eine Rechnung über 219 Franken.
Ringier teilte dem K-Tipp auf Anfrage mit: «Die Bestellung des ‹Blick›-Abos (ein Halbjahresabo für Fr. 153.– ) ging per Bestelltalon bei uns ein» – und entlarvt sich mit der Angabe der falschen Abonnementsdauer selber. Zudem wollte Ringier dem K-Tipp den fraglichen Talon nicht zusenden. Immerhin: Nach einem Anruf von Ursula Klar Schröder stornierte der Verlag das angebliche Abonnement.
Eine ähnliche Erfahrung machte Stefanie Ehrler (Name geändert) aus Koppigen BE. Die Firma Mirabo AG aus Basel begrüsste sie in einem Brief «herzlich als neuen Kunden» der Zeitschrift ‹Mein schöner Garten›».
Ehrler bestreitet, das Heft abonniert zu haben, und reagierte nicht auf das Schreiben: «Ich wohne im dritten Stock und habe schon deshalb kein Interesse an einem Gartenmagazin.»
Ein paar Wochen später flatterte die erste Ausgabe ins Haus – inklusive Rechnung über Fr. 46.20. Als Ehrler reklamierte, stornierte die Firma das Abo. Unbestellte Ware muss nicht zurückgeschickt werden
Laut Gesetz ist der Empfänger unbestellter Waren nicht verpflichtet, sie zurückzusenden oder aufzubewahren. Er muss selbst dann nichts bezahlen, wenn er die Ware behält: Ohne Zustimmung des Käufers kommt kein gültiger Vertrag zustande. Damit Sie keine ungerechtfertigten Mahnungen erhalten, reklamieren Sie beim Absender am besten schriftlich. Zudem können Sie verlangen, dass Ihre Adresse aus der Datenbank gestrichen wird.