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11.03.2020
K-Tipp-Abonnent Hans Rudolf Huber aus Bern wollte nach 40 Jahren die Tageszeitung «Der Bund» nicht mehr lesen. Als der 72-Jährige die Rechnung für die Verlängerung des Abos für ein weiteres Jahr über 579 Franken erhielt, zahlte er nicht mehr ein – obwohl auf der Rechnung erstmals stand, dass das Abo bis spätestens 14 Tage vor Beginn der neuen Bezugsperiode gekündigt werden müsse, wenn man es nicht mehr wolle.
Der Verlag schickte ihm Mahnungen. Mit der dritten drohte er mit einem Inkassoverfahren. Deshalb bat Huber die K-Tipp-Rechtsberatung um Rat. Die Antwort: Die Kündigungsfrist war ungültig. Denn Huber hatte nie einen Vertrag mit einer Kündigungsklausel unterschrieben. Er reklamierte beim Abo-Service. Seither hat er Ruhe.
Andres Nitsch von «Der Bund» sagt: «Wir sind kulant und suchen immer eine Lösung. Ein Inkassoverfahren wurde noch nie eingeleitet.»
Andere Zeitungen haben ebenfalls Verlängerungsklauseln eingeführt: Beim «Tages-Anzeiger» verlängert sich ein Abo automatisch, wenn man es nicht 14 Tage vor Ablauf kündigt. Bei der «Luzerner Zeitung», der NZZ und dem «St. Galler Tagblatt» verlängert es sich, wenn man mit Kreditkarte zahlt – nicht aber bei der Zahlung mit Rechnung oder Postfinance-Card.
Stephan Heiniger, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung, sagt aber klar: «Solche Bestimmungen im Kleingedruckten sind in der Schweiz bei Zeitungsabos ungewöhnlich und deshalb ungültig.»
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