Zu früh kassiert
Das «Spick»-Abo war per 1. Januar 2004 fällig. Doch der Verlag belastete den Betrag schon einen Monat vorher.
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K-Tipp 7/2004
07.04.2004
Seit Jahren finanziert Albert Widmer (Name geändert) für ein Göttikind ein Abo für den «Spick», das «schlaue Schülermagazin». Künftig tut er das nicht mehr.
Ursache ist das Lastschriftverfahren (LSV) per Kreditkarte, das Widmer für seine jeweiligen Abo-Erneuerungen gewählt hatte. Damit ermächtigte er die Tamedia AG, die neben dem «Tages-Anzeiger» auch das Schülermagazin herausgibt, den Abo-Betrag jeweils jährlich seiner Kreditkarte zu belasten. Bekannter ist das L...
Seit Jahren finanziert Albert Widmer (Name geändert) für ein Göttikind ein Abo für den «Spick», das «schlaue Schülermagazin». Künftig tut er das nicht mehr.
Ursache ist das Lastschriftverfahren (LSV) per Kreditkarte, das Widmer für seine jeweiligen Abo-Erneuerungen gewählt hatte. Damit ermächtigte er die Tamedia AG, die neben dem «Tages-Anzeiger» auch das Schülermagazin herausgibt, den Abo-Betrag jeweils jährlich seiner Kreditkarte zu belasten. Bekannter ist das LSV via Bank oder Postkonto (wo es Debit direct heisst).
Am 17. November erhielt Widmer vom «Spick»-Aboservice die Mitteilung, das Abo für 2004 werde wieder seiner Kreditkarte belastet. Noch am gleichen Tag kündigte er das Abo und annullierte gleichzeitig die Ermächtigung zur Belastung der Kreditkarte.
Trotzdem hat die Tamedia die Zahlung per Kreditkarte ausgelöst. Besonders ärgert Widmer, dass die Belastung am 1. Dezember erfolgte, also einen vollen Monat vor Fälligkeit.
Solche vorzeitigen Belastungen hat es bei Tamedia bis vor kurzem immer wieder gegeben. Seit Anfang 2004 sei dies jedoch nicht mehr möglich. Automatisch wiederkehrende Kreditkarten-Belastungen gebe es jetzt keine mehr.
Fazit: Wer für Aborechnungen einem Verlag eine automatische LSV-Einzugsermächtigung gibt, muss mit Scherereien rechnen. Zwar kann man ungewoll-te Belastungen rückgängig machen (was auch im Fall Widmer geschehen ist), aber das ist mit Umständen verbunden.
Wer sich traditionell eine Rechnung schicken lässt, hat keine solchen Schwierigkeiten.
Belastung genau auf Fälligkeit
Wie halten es andere Verlage mit dem LSV (via Kreditkarte, Bank oder Postkonto)?
- Beim «Beobachter» (Jean- Frey-Verlag) zahlen rund 35 Prozent der Abonnenten ihre Erneuerungsrechnungen mit Debit direct der Post. Die Belastung erfolgt genau auf Fälligkeit, aber ohne vorherige Meldung. Wer das Abo nicht mehr will, muss das Geld bei der Post zurückfordern.
- Ähnlich will es die «Neue Zürcher Zeitung» handhaben, die das LSV demnächst einführt. Die Belastung werde auf Fälligkeit erfolgen, aber eine Vorabmitteilung sei nur bei Preiserhöhungen geplant. Das heisst: Zahlungsunwillige müssen sich im Nachhinein melden und ihr Geld zurückverlangen.
- Ringier («Schweizer Illustrierte», «Blick» usw.) belastet genau auf Fälligkeit. Die Abonnenten erhalten aber rund sechs Wochen vor Fälligkeit eine Ankündigung, damit sie reagieren können, falls sie keine Belastung mehr wünschen. Das Gleiche gilt für die Espace Media Groupe («Berner Zeitung»).
- Im Zeitschriftenverlag der «Aargauer Zeitung» gibt es keine LSV-Belastungen für Abo-Erneuerungen - wie auch beim K-Tipp nicht.
(em)