Sushi-Produkte mit rohem Fisch: Sie dürfen nicht wärmer als 2 Grad verkauft werden. So steht es seit vier Jahren in der Hygieneverordnung. Martin Brunner, stellvertretender Kantonschemiker des Kantons Zürich, erklärt:



«Die Vorschrift soll gewährleisten, dass die Ware bis zum Verzehr mikrobiologisch einwandfrei bleibt.» Vor gut einem Monat wies das Bundesamt für Gesundheit Grossverteiler und Take-away-Läden schriftlich nochmals ausdr&u...