Eine Frau fuhr auf der rechten Spur der Autobahn mit Tempo 100. Dabei «sass» sie dem ­vorausfahrenden Auto auf einer Strecke von 500 Metern so nahe auf, dass der Abstand nur 5 bis 10 Meter bzw. 0,3 Sekunden betrug. Das Bundesgericht stuft das als schwere Verletzung der Verkehrsregeln ein. Die Lenkerin muss den Fahrausweis für drei Monate abgeben. Die Faustregel für den Abstand lautet: 2 Sekunden oder halber Tacho – also zum ­Beispiel 50 Meter bei Tempo 100.

Bundesgericht, Urteil 1C_274/2010 vom 7. 10. 2010