Überführt wurde er unter anderem deswegen, weil ihn die Polizei schon länger im Visier hatte und heimlich ein GPS-Peilgerät an seinem Auto befestigt hatte. So wurde klar, dass er immer in der Nähe der Tatorte war.

Für diese GPS-Überwachung hätte es eine formelle richterliche Erlaubnis gebraucht. Die hatte die Polizei in diesem Fall nicht. Das Bundesgericht liess aber zu, dass der Autoknacker – trotz des formell unerlaubten Beweismittels – verurteilt wurde.

Bundesgericht, Urteil 1P.51/2007 vom 24. 9. 2007