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K-Tipp 18/2007
29.10.2007
Überführt wurde er unter anderem deswegen, weil ihn die Polizei schon länger im Visier hatte und heimlich ein GPS-Peilgerät an seinem Auto befestigt hatte. So wurde klar, dass er immer in der Nähe der Tatorte war.
Für diese GPS-Überwachung hätte es eine formelle richterliche Erlaubnis gebraucht. Die hatte die Polizei in diesem Fall nicht. Das Bundesgericht liess aber zu, dass der Autoknacker – trotz des formell unerlaubten Beweismittels – verurteilt wurde.
Bundesgericht, Urteil 1P.51/2007 vom 24. 9. 2007
Für diese GPS-Überwachung hätte es eine formelle richterliche Erlaubnis gebraucht. Die hatte die Polizei in diesem Fall nicht. Das Bundesgericht liess aber zu, dass der Autoknacker – trotz des formell unerlaubten Beweismittels – verurteilt wurde.
Bundesgericht, Urteil 1P.51/2007 vom 24. 9. 2007
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