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03.09.2012
Ja. Die Garantiefrist beginnt dann zu laufen, wenn der Verkäufer die Ware liefert, und sie endet nach Ablauf der vereinbarten Zeitdauer. Allfällige Mängel müssen Käuferinnen und Käufer innert dieser Frist beim Verkäufer geltend machen.
Wer diese Frist verpasst, ist auf das Entgegenkommen des Verkäufers angewiesen.
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