Ja. Die Garantiefrist beginnt dann zu laufen, wenn der Verkäufer die Ware liefert, und sie endet nach Ablauf der verein­barten Zeitdauer. Allfällige Mängel müssen Käuferinnen und Käufer innert ­dieser Frist beim Verkäufer geltend machen.

Wer diese Frist verpasst, ist auf das Entgegenkommen des Verkäufers angewiesen.