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25.01.2011
Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, muss sich sofort melden, wenn er zum Beispiel viel Geld erbt. Denn dann werden die EL gekürzt. Wer das unterlässt, muss später die zu Un-recht erhaltenen Ergänzungsleistungen zurückgeben. Aus diesem Grund muss ein Mann nun rund 21 000 Franken zurückzahlen. Seine Aktien waren im Wert massiv gestiegen. Vor Gericht argumentierte der Mann, er habe diese Vermögenszunahme in der Steuererklärung korrekt deklariert und die Steuerbehörde hätte dies der EL-Durchführungsstelle melden müssen. Falsch, sagt das Bundesgericht, Betroffene müssen solche Änderungen selber und sofort melden.
Bundesgericht, Urteil 9C_834/2010 vom 2. 12. 2010
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