Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, muss sich sofort melden, wenn er zum Beispiel viel Geld erbt. Denn dann werden die EL gekürzt. Wer das unterlässt, muss später die zu Un­-recht erhaltenen Ergänzungsleistungen zurückgeben. Aus diesem Grund muss ein Mann nun rund 21 000 Franken zurückzahlen. Seine Aktien ­waren im Wert massiv gestiegen. Vor Gericht ­argumentierte der Mann, er habe diese Ver­mögenszunahme in der Steuererklärung korrekt deklariert und die Steuerbehörde hätte dies der EL-Durchführungs­stelle melden müssen. Falsch, sagt das Bundesgericht, Betroffene müssen solche Änderungen selber und sofort melden.    

Bundesgericht, Urteil 9C_834/2010 vom 2. 12. 2010