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Ja. Haben Sie am Ende des Arbeitsverhältnisses zu viel Ferien bezogen, kann der Arbeitgeber diese vom Lohn abziehen. Voraussetzung ist, dass Sie die Ferien selbst gewünscht und selber gekündigt haben.
Ein solcher Abzug ist nicht zulässig, wenn Sie deshalb so viele Ferien bezogen haben, weil der Arbeitgeber Betriebsferien ohne Möglichkeit einer Ersatzarbeit angeordnet hatte.
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