Patrizia Spörli (Name geändert) aus Affoltern am Albis ZH erfüllte sich Anfang Jahr einen grossen Traum: Sie kaufte bei einem Hundezüchter aus der Ostschweiz einen jungen Labradoodle, eine Mischung aus einem Labrador und einem Pudel. Diese Hunderasse ist zurzeit sehr beliebt, denn die Tiere gelten als familienfreundlich, haaren nicht und sollten deshalb auch für Leute mit Allergien geeignet sein.
Spörli zahlte für die junge Hündin namens Lou 5000 Franken. Das ist rund das Doppelte von dem, was ein Welpe bei einem Züchter in der Regel kostet. Zudem verpflichtete sich Spörli in einem Vertrag, Lou dem Züchter wiederholt zur Verfügung zu stellen («Zuchtrecht»): zunächst zum Röntgen und für weitere medizinische Abklärungen, später, um sie von einem Rüden decken zu lassen, und anschliessend für rund elf Wochen für Geburt und Aufzucht der Welpen.
Spörli unterschrieb, den Hund für zwei Würfe herzugeben. Für jeden Wurf sollte sie laut Vertrag 2500 Franken zurückbekommen. «Somit ist der Hund effektiv gratis», steht im Dokument. Falls sich die Hündin für die Zucht nicht eignen sollte, «bekommen Sie 700 Franken von uns zurück». Halte die Kundin den Vertrag nicht ein, müsse sie zusätzlich 200 Franken bezahlen.
Spörli sagt: «Ich habe mich nur darauf eingelassen, weil ich sonst keinen solchen Hund erhalten hätte.» Es gebe nur sehr wenige Labradoodle-Züchter. Im Laufe des Jahrs sei ihr die junge Hündin sehr ans Herz gewachsen. Deshalb sei es für sie unvorstellbar, Lou nun für die Zucht abzugeben. Spörli möchte deshalb aus dem Vertrag aussteigen.
«Ich gebe meine Lou nicht mehr her»
Laut Laetizia Ban, Juristin bei der Stiftung für das Tier im Recht, sind Zuchtrechtsvereinbarungen bei Hunden, Katzen und Pferden weit verbreitet. Ein Ausstieg aus einem solchen Vertrag sei grundsätzlich nicht möglich.
Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, hat den Wortlaut des Vertrags von Patrizia Spörli studiert. Er ergänzt: «In diesem Fall hat die Kundin aber die Wahl: Entweder sie macht bei der Zucht mit und bekommt dafür Geld. Oder aber sie gibt den Hund nicht für die Zucht frei, muss dafür aber 200 Franken draufzahlen.»
Das sieht auch Spörlis Züchter so: Wenn jemand bei der Zucht nicht mitmachen wolle, akzeptiere er das. Der Kunde bekomme dann allerdings das Geld nicht zurück. «Dieses Jahr habe ich schon drei solche Fälle gehabt.»
Auch zwei andere Hundezüchter aus der Deutschschweiz sagen auf Anfrage, sie hätten ähnliche Erfahrungen mit Käufern gemacht, die einen Hund trotz Zuchtrecht nicht mehr herausgeben wollten.
Andreas Rogger, Geschäftsführer der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft, hat dafür Verständnis: «Aus der Sicht des Hundes sollte man einen Prozess vermeiden. Müsste der Halter den Hund zwangsweise herausgeben, würde das für den Hund unnötigen Stress bedeuten – was wiederum eine gesunde Zucht beeinträchtigt.»
Patrizia Spörli ist bereit, die 200 Franken zu bezahlen. Sie hat Lou in der Zwischenzeit kastrieren lassen. «Ich gebe meine Lou nicht mehr her.»
So vermeidet man Ärger beim Kauf eines Tiers
Wer ein Tier mit Zuchtrecht kauft, geht einen Vertrag von mehreren Jahren ein. Hier sollte man alle Modalitäten regeln, etwa die Anzahl der Würfe, wer welche Kosten trägt oder was passiert, wenn es mit einer Zucht nicht klappt.
Besprechen Sie mit dem Verkäufer alle wichtigen Punkte des Kaufvertrags und halten Sie diese schriftlich fest. Hier finden Sie eine Vorlage für einen Vertrag: Tierimrecht.ch