Der Umzug von Wettswil ZH nach Zürich fand im vergangenen Juni statt. Noemi Salmen engagierte dafür die Firma Züri Transporte & Umzüge AG. Ein Vertreter des Unternehmens hatte zuvor die Wohnung der Studentin in Wettswil in Augenschein genommen und anschliessend eine Offerte erstellt. Diese bezifferte die «geschätzten Kosten» auf 928 bis 1144 Franken.
Offerte massiv überschritten
Noemi Salmen gab Züri Transporte grünes Licht und willigte ein, am Zügeltag bar zu zahlen. Beides bereut sie inzwischen, obwohl der Umzug selbst einwandfrei verlief. Als es ums Zahlen ging, verlangten die drei Zügelmänner 1988 Franken – also rund das Doppelte des offerierten Preises.
Die junge Frau wagte nicht zu protestieren. Sie hatte allerdings nur 1200 Franken bei sich. Also verlangten die Zügelmänner von ihr, ein Formular zu unterzeichnen. Darin akzeptierte sie «die ausgewiesenen Leistungen», darunter auch die Überschreitung des in der Offerte geschätzten Arbeitsaufwandes um zwei bis drei Stunden. Und sie sagte zu, die restlichen 788 Franken auf Rechnung zu begleichen.
Zügelfirma: «Aufwand schwer abschätzbar»
Ernüchtert fragte sich Salmen danach: «Was nützt ein Besichtigungstermin, wenn die Offerte dann trotzdem hinten und vorne nicht stimmt?» Nicht viel. Gegenüber dem K-Tipp sagt Samir Ferati, Mitglied der Geschäftsleitung von Züri Transporte: «Trotz Besichtigung ist es oft nicht möglich, den Aufwand etwa für die Demontage oder den Transport grosser Möbel genau vorauszusagen.» Man mache die Kunden stets darauf aufmerksam, dass sie «mit zwei Pufferstunden mehr oder weniger» rechnen müssten.
Noemi Salmen bestreitet, diese Information erhalten zu haben. Doch Ferati hält daran fest. Ebenso an den weiteren Abweichungen zur Offerte, die alle gerechtfertigt seien. Der Studentin bietet er nach der Intervention des K-Tipp an, die Rechnung um 288 Franken zu reduzieren.
Salmen will das Angebot annehmen. Sie fühle sich hintergangen, aber sie habe keine Lust mehr, zu diskutieren. Ihr wäre viel Ärger erspart geblieben, wenn sie für den Umzug einen Fixpreis vereinbart hätte.
Vorgängig Fixpreis oder Kostendach abmachen
- Wird in einer Offerte nur der Stundenansatz angegeben, der Stundenaufwand aber nur geschätzt, ist auf die Offerte kein Verlass. Dann gilt zwar der vereinbarte Stundenansatz – aber abgerechnet wird nach dem effektiven Aufwand.
- Es empfiehlt sich, mit dem Zügelunternehmen schriftlich einen fixen Pauschalpreis oder mindestens ein Kostendach zu vereinbaren. Dann muss man keine zusätzlichen Kosten akzeptieren.