Nein. Als Mieter haften Sie für Schäden, die Sie an der gemieteten Wohnung oder an anderem fremdem Eigentum angerichtet haben.

Im konkreten Fall hat das Zügelpersonal den Lift beschädigt. Für ein un­sorg­fältiges Handeln seiner Angestellten haftet das Zügelunternehmen. Der Hauseigentümer muss sich deshalb mit seiner Forderung an dieses Unternehmen wenden.