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Nein. Als Mieter haften Sie für Schäden, die Sie an der gemieteten Wohnung oder an anderem fremdem Eigentum angerichtet haben.
Im konkreten Fall hat das Zügelpersonal den Lift beschädigt. Für ein unsorgfältiges Handeln seiner Angestellten haftet das Zügelunternehmen. Der Hauseigentümer muss sich deshalb mit seiner Forderung an dieses Unternehmen wenden.
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Haftpflicht der Zügelfirma gekündigt
hallo ich hatte einen ähnlichen Fall - das Zügelunternehmen hat aber in der Vergangenheit viele Schäden verursacht und deren Hapftplifchtversicherung dem Unternehmen gekündigt. Gegen die Einleitung der Betreibung hat nun das Zügelunternehmen Rechtsvorschlag erhoben... wie sieht da die Rechtsgrundlage aus?