K-Tipp-Leser Stefan Meichtry (Name geändert) aus dem Aargau besitzt keine teuren Möbel und muss mit seinem Geld sorgfältig umgehen. Für einen Umzug im vergangenen Juni nach Brugg AG beauftragte er die Zügelfirma Welti-Furrer. Kosten: 2624 Franken.
Beim Einräumen seiner Wohnung stellte Meichtry fest, dass ein Ikea-Tisch im Wert von 800 Franken unschöne Kratzspuren aufwies, obwohl Mitarbeiter der Zügelfirma die Möbel mit Schutzmaterial eingepackt hatten. Meichtry reklamierte bei Welti-Furrer. Darauf beschied ihm die Firma, der Schaden sei zwar versichert, der Selbstbehalt betrage aber 1000 Franken.
Kleingedrucktes: Nicht alles ist gültig
Damit war der Aargauer nicht einverstanden. Welti-Furrer hatte ihm in der Offerte den Abschluss einer sogenannten All-Risk-Versicherung für 150 Franken angeboten, die allfällige Zügelschäden abdecke. Meichtry wählte diese Option und wähnte sich abgesichert. In der Offerte war die Versicherungsprämie aufgeführt – von einem Selbstbehalt war jedoch nicht die Rede. Ein entsprechender Hinweis fand sich versteckt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das ist nicht zulässig. Bestimmungen im Kleingedruckten, mit denen der Kunde nicht rechnen muss, sind nicht rechtswirksam. Ein Vergleich der Bedingungen von 20 Zügelfirmen, die eine All-Risk-Versicherung anbieten, zeigt: Als einzige Firma wälzt Welti-Furrer den Selbstbehalt im Schadenfall auf die Kunden ab. Fazit von Karl Kümin, Leiter Recht beim K-Tipp: «Der Kunde musste nicht mit dieser Klausel rechnen, sie ist daher nicht gültig.»
Laut Gesetz haften Zügelunternehmen für alle Schäden an Möbeln, die sie transportieren. Per Vertrag können die Parteien diese Haftung jedoch beschränken. Davon machen viele Zügelfirmen Gebrauch: Sie schliessen die Haftung für Schäden bei «leichtem Verschulden» aus. Im Vergleich des K-Tipp waren das: Welti-Furrer, Men’s Power, Nägeli Umzüge, Widmer Umzüge, Jost Umzüge, Stern Allround, Weber-Vonesch und Power Umzug.
Das heisst: Diese Firmen haften einzig für Schäden, die ihre Mitarbeiter grobfahrlässig oder absichtlich verursachten. Mit dieser Einschränkung sind die meisten Schäden, die bei einem Umzug entstehen können, nicht gedeckt. Anders bei Firmen wie Umzugsservice Zürich oder Delfin Umzüge in Schönenwerd AG: Sie decken die Schäden auch bei leichtem Verschulden.
Alle erwähnten Zügelfirmen ausser Delfin Umzüge kommen laut ihren Geschäftsbedingungen auch dann nicht für Schäden auf, wenn der Kunde die Kisten selber packt und nicht die Zügelfirma.
Dieser Ausschluss sei jedoch nur zulässig, wenn die Kisten ohne äusserlich erkennbare Schäden ankommen und das Klebeband unbeschädigt ist, sagt die auf Transportrecht spezialisierte Anwältin Vesna Polić aus Zürich. «Ist eine Kiste äusserlich beschädigt, kann es sein, dass sie fallen gelassen wurde, möglicherweise sogar grobfahrlässig.» In einem solchen Fall hafte die Zügelfirma trotzdem.
Zusätzliche Deckung geht ins Geld
Einige Zügelfirmen, die ihre Haftung einschränken, bieten Kunden beim Vertragsabschluss die erwähnte All-Risk-Versicherung an, darunter Welti-Furrer und Nägeli Umzüge. Dabei zeigt sich: Die Policen decken Schäden am Zügelgut ab, unabhängig davon, ob ein leichtes oder schweres Verschulden der Zügelleute Ursache des Schadens war. Zudem ist der Neuwert des Möbels versichert und nicht nur der Zeitwert.
Doch diese Zusatzdeckung geht ins Geld. Welti-Furrer verlangt für die angebotene Police bei einem Versicherungswert von 50'000 Franken eine Prämie von 150 Franken, bei Nägeli Umzüge sind es 90 Franken. Das Beispiel von Stefan Meichtry zeigt, dass die Versicherung von Welti-Furrer von begrenztem Nutzen ist. Denn die Kunden müssen hier noch einen Selbstbehalt von 1000 Franken zahlen.
In Meichtrys Fall senkte das Zügelunternehmen den Selbstbehalt schliesslich von 1000 auf 350 Franken. Somit erhielt der Leser 450 Franken Schadenersatz. Gegenüber dem K-Tipp äussert sich Welti-Furrer dazu nicht.
Tipp: Wer sichergehen will, dass eine Zügelfirma auch für Schäden bei leichtem Verschulden haftet, sollte eine Offerte verlangen, welche die Haftung bei jedem Verschulden einschliesst. Ist im Vertrag nichts anderes abgemacht, gilt das Gesetz. Dann haftet die Firma für alle Schäden.
Zügelfirmen: So vermeiden Sie Zusatzkosten
- Wer eine Zügelfirma beauftragt, sollte stets mehrere Offerten einholen und vergleichen. Den Termin und die vereinbarten Preise schriftlich bestätigen lassen. Das gilt auch für Abmachungen über die Anzahl Mitarbeiter oder die voraussichtliche Dauer des Einsatzes. Allfällige Einschränkungen der Haftung für Beschädigungen im Vertrag durchstreichen.
- Bei Schäden an Möbeln oder in der Wohnung: Machen Sie Fotos und reklamieren Sie – wenn möglich, wenn die Zügelleute noch vor Ort sind. Lassen Sie sich die festgestellten Schäden schriftlich in einem Protokoll bestätigen. Versteckte Schäden müssen nach dem Umzug so schnell wie möglich gemeldet werden.