Bei Zugausfällen oder -verspätungen haben Reisende in der EU Anspruch auf eine Entschädigung. Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, können sie 25 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Bei mehr als zwei Stunden sind es sogar 50 Prozent.

Seit Anfang Juni schränkt die EU diese Ansprüche ein. Die wichtigste Änderung: Bahnen können eine Entschädigung verweigern, wenn ihr Zug wegen «aussergewöhn­licher Umstände» nicht oder viel zu spät ankommt. Darunter fallen etwa extreme Witterungs­bedingungen, Personen auf den Gleisen, Notfälle im Zug, Sabotage oder Terro­rismus. Streiks oder heftiger Regen sind laut der EU-Verordnung allerdings kein Grund, Ansprüche von Reisenden zurückzuweisen.

Neu dürfen Passagiere bei einer absehbaren Verspätung von 60 Minu­ten das Ticket zurückgeben oder die Weiterreise selber organisieren – also zum Beispiel einen Zug einer anderen Gesellschaft benützen. Verbilligte Billette wie das Deutschlandticket sind von der Regelung ausgenommen.

Eine Entschädigung muss man neu innerhalb von drei Monaten beim Bahnunternehmen einfordern, bei dem man das Ticket gekauft hat. Bisher war dies innert zwölf Monaten möglich.

Laut Alliance Swisspass übe­rnehmen die SBB die neuen EU-Regeln im internationalen Verkehr. Offen ist, ob dies auch im nationalen Verkehr der Fall sein wird.

Tipp: Das Formular der SBB für Entschädigungen ist im Internet zu finden auf www.sbb.ch.