Ja. Solche Verspätungen sind ein Risiko, das der Arbeitnehmer tragen muss. Wenn Absenzen auf höherer Gewalt beruhen, haben Angestellte für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Das gilt etwa bei Naturkatastrophen, Schneefall, Verkehrszusammenbruch oder politischen Unruhen. Um einen Lohnabzug zu verhindern, müssen Sie also die versäumten Stunden nachholen.