Inhalt
Ja. Solche Verspätungen sind ein Risiko, das der Arbeitnehmer tragen muss. Wenn Absenzen auf höherer Gewalt beruhen, haben Angestellte für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Das gilt etwa bei Naturkatastrophen, Schneefall, Verkehrszusammenbruch oder politischen Unruhen. Um einen Lohnabzug zu verhindern, müssen Sie also die versäumten Stunden nachholen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden