Die Europäische Verordnung EG 1107/2006 hat Gutes im Sinn: Sie untersagt es Airlines und Reiseunternehmen, jemandem wegen einer Behinderung die Buchung oder Beförderung zu verweigern (siehe unten). Ausnahmen aus Sicherheitsgründen sind indes erlaubt. In der EU gilt die Verordnung seit gut zwei Jahren. Anfang November 2009 ist sie auch in der Schweiz in Kraft getreten.



Sicher: Genaue Zahlen existieren nicht. Aber dass sich Behinderte bei Flugreisen sehr häufig m...