Sie müssen zwischen den kleinen ambulanten Krankenpflegezusätzen und den teuren Spitalzusatzversicherungen unterscheiden:

  • Die kleinen Zusatzversicherungen für besondere Leistungen sind teils so günstig, dass sich hier ein Unfallausschluss kaum lohnt. Bei etlichen Kassen ist der Ausschluss auch gar nicht möglich. Zudem sind hier viele Leistungen versichert, die über die Unfallversicherung des Arbeitgebers nicht gedeckt sind.
  • Bei den teureren Spitalzusatzversicherungen halbprivat und privat hingegen kann sich ein Ausschluss des Unfallrisikos lohnen. Je nach Krankenkasse beträgt der Rabatt nämlich zwischen rund 5 und 20 Prozent.


Ein solcher Ausschluss kommt für Angestellte in Frage, die über ihren Arbeitgeber besser versichert sind als gemäss Gesetz: Das heisst: Normalerweise zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers nur die allgemeine Abteilung im Spital.

Es gibt aber Firmen, die ihre Angestellten freiwillig für die halbprivate oder private Abteilung unfallversichert haben. Solche Leute können die Unfalldeckung bei der Spitalzusatzversicherung der Krankenkasse ausschliessen.

Allerdings ist das tückisch. Wer nämlich seine gut dotierte Stelle verliert, den Job wechselt oder pensioniert wird, verliert damit automatisch auch den Unfallzusatz beim bishe­rigen Arbeitgeber – und kriegt ihn dann bei der Krankenkasse vielleicht nicht mehr.

Denn viele Krankenkassen machen eine Gesundheitsprüfung, wenn der Unfall wieder eingeschlossen werden soll. Falls in der Zwischenzeit ein Unfall passiert ist, lehnt die Kasse die Wiederaufnahme ab. Das gilt auch, wenn der Antragsteller jetzt eine Krankheit hat, die das Unfallrisiko ­erhöht (z. B. Epilepsie).

Einige Krankenkassen haben dem K-Tipp gesagt, bei einem Wiedereinschluss der Unfalldeckung werde teils keine Gesundheitsprüfung verlangt (etwa Atupri, Helsana, ­Sanitas und Swica).

Der K-Tipp rät: Lassen Sie sich diese garantierte Wiederaufnahme schriftlich bestätigen, bevor Sie den Unfall bei der Krankenkasse ausschliessen.