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21.04.2009
Therese Güttinger aus Fraubrunnen BE reiste Anfang 2009 nach Tansania. Sie hat die Zusatzversicherung Uno+ der Krankenkasse Intras, die Behandlungskosten im Ausland deckt. Im Kleingedruckten stand jedoch, das gelte nur, wenn die versicherte Person auch die Grundversicherung bei der Intras habe. Diese hatte Güttinger jedoch 2008 gekündigt.
Diese Klausel dürfte ungültig sein. Rudolf Luginbühl, Ombudsman der Krankenkassen, erklärt, die Krankenkassen müssten die Versicherten auf unübliche Regelungen speziell aufmerksam machen. Gleicher Meinung ist die K-Tipp-Rechtsberatung: Ohne ausdrücklichen Hinweis ist eine solche Klausel nicht gültig.
Die Intras hingegen sieht keinen Handlungsbedarf: Die zuständige Stelle beim Bund habe diese Klausel nicht beanstandet. Therese Güttinger ging auf Nummer sicher und schloss für die Reise eine zusätzliche Versicherung ab.
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