Zivilprozesse kosten Zeit und Geld. Das gilt im Besonderen, wenn jemand ein Verfahren nicht am Gericht seines Wohnortes führen muss, sondern in einem anderen Landesteil. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Unternehmen steht jedoch häufig, dass bei Streitigkeiten Gerichte am Firmensitz zuständig seien. Dieser Sitz steht im Handelsregister und kann von den Unternehmen frei gewählt werden.
Solche Gerichtsstandsklauseln sind für Konsumenten jedoch häufig nicht verbindlich: Die schweizerische Zivilprozessordnung sieht bei Konsumentenverträgen zwingend vor, dass der Kunde wählen kann, ob er an seinem Wohnort oder am Sitz des Unternehmens klagen will. Konsumentenverträge sind Verträge zwischen Unternehmen und Privatpersonen über Dinge des persönlichen und familiären Gebrauchs.
Kuoni gibt zu: Klausel nicht anwendbar
Beispiele von gesetzwidrigen oder unvollständigen Angaben in den Verträgen:
l In den AGB des Reiseveranstalters Kuoni heisst es: «Klagen gegen Kuoni sind an seinem Hauptsitz in Zürich anzubringen.» Und Hotelplan schreibt im Kleingedruckten, Klagen könnten nur am Sitz in Glattbrugg ZH angebracht werden.
Solche Klauseln sind laut Gesetz bei privat gebuchten Reisen nicht gültig. Das bestätigt Dominik Gasser, Rechtsanwalt in Bern und Lehrbeauftragter an der Uni Luzern. «Für Geschäftsreisen hingegen kann ein solcher Gerichtsstand vereinbart werden.»
Kuoni-Sprecher Marcel Schlatter räumt ein, dass die Klausel gegenüber Privatkunden nicht anwendbar sei. Kuoni prüfe nun eine Anpassung. Hotelplan verspricht, sofort zu handeln: In den AGB im Internet sowie in den künftigen Katalogen will das Unternehmen Konsumenten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie an ihrem Wohnort klagen können.
Nach den AGB von Tui-Reisen ist Zürich Gerichtsstand, «vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen». Eine solche Klausel ist zwar gültig, aber für Konsumenten unklar. «Kundenfreundlicher wäre es, auf die Klagemöglichkeit am Wohnort der Konsumenten hinzuweisen», sagt der Experte Dominik Gasser.
l Auch die Telecomkonzerne schenken den Kunden keinen reinen Wein ein. Laut dem Kleingedruckten von Sunrise ist Zürich Gerichtsstand. «Zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts bleiben vorbehalten.» Was das heisst, müssen die Kunden selbst herausfinden. Etwas besser ist die Situation in den AGB von Swisscom: Danach liegt der Gerichtsstand in Bern. Zwingende Gerichtstände bleiben vorbehalten, «insbesondere für Konsumenten». Ähnlich bei UPC Cablecom: Dort ist Zürich Gerichtsstand, vorbehalten sind aber andere Gerichtsstände, etwa für Konsumenten.
Nur Salt schreibt in den AGB klar, dass Konsumenten an ihrem Wohnort klagen können.